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Frage von Martin S. •

Frage an Harald Weinberg von Martin S. bezüglich Gesundheit

Werter Herr Weinberg,

ich habe gesehen, Sie sind Mitglied des Gesundheitsausschuss. Dazu habe ich eine Frage, das "Drogenproblem" betreffend.

Einem Kurzbericht der Bundesregierung / Bundesgesundheitsministerium zufolge (REITOX 2009, http://tinyurl.com/y8lthe3 ) werden nur 1,4 Mrd. Euro, z.b. für Therapien von den Sozialversicherungsträgern bezahlt, während 3,6 bis 4,5 Mrd. Euro werden für “die Minderung der Folgen des Drogenproblems, insbesondere in Form von Interventions- und Repressionsmaßnahmen, in geringerem Maße auch für Prävention” ausgegeben werden. Das macht pro Sekunde 146,30 Euro für die Repressionsmaßnahmen.

Da Cannabis die am meisten genutzte Droge in den westlichen Gesellschaften ist, dürfte ein großteil der Kosten dafür aufgewendet werden, bei einer gleichzeitigen "Entkriminalisierung" der sog. "Geringen Menge".

Dazu meine Frage: Warum besteht diese krasse Ungleichverteilung?

Warum wird immernoch Geld für die Strafverfolgung von der "geringen Menge" ausgegeben?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Steldinger,

danke für Ihre berechtigte Frage. Ich kann sie Ihnen jedoch nur teilweise beantworten, weil ich die hauptsächlich auf Repression setzende Drogenpolitik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte nicht zu verantworten habe. Was Cannabis betrifft, setzt sich die Fraktion DIE LINKE weiterhin für eine staatliche Regulierung des Marktes, unter Gewährleistung des Jugendschutzes, nach dem Vorbild der Niederlande, ein. Wir sind der Überzeugung, dass die Präventionsanstrengungen - auch für Cannabis - verstärkt werden müssen und die Repression zurückgeschraubt werden muss. Eine Definition für nicht zu verfolgende geringe Mengen wäre meines Erachtens ein richtiger und seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 gebotener Schritt der Politik.

In der Urteilsbegründung steht folgendes: "Das strafbewehrte Verbot der Abgabe von Haschisch zum Eigenkonsum stehe mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang. Dieses verlange, daß der Einzelne vor unnötigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt bewahrt bleibe. Je mehr der gesetzliche Eingriff elementare Äußerungen der menschlichen Handlungsfreiheit berühre, desto sorgfältiger müßten die zu seiner Rechtfertigung vorgebrachten Gründe gegen den grundsätzlichen Freiheitsanspruch des Bürgers abgewogen werden. Grundrechte dürften nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes begrenzt werden. Dabei sei ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen, wenn sich der Gesetzgeber zur Durchsetzung des von ihm erstrebten Verbots der "ultima ratio" einer Strafnorm bediene. Diesem Maßstab genüge das Betäubungsmittelgesetz zumindest insoweit nicht, als es Handlungen unter Strafe stelle, die im Einzelfall darauf abzielten, Eigen- oder Fremdkonsum in geringem Umfang zu ermöglichen."

Im Klartext: Über Sinn und Unsinn des BtMG kann man sich im Einzelfall streiten. Jedoch zumindest bei der Verfolgung des Besitzes von Cannabis zum Eigenbedarf liegt keine Fremdgefährdung vor, die eine Strafbarkeit begründen würde. Nach Auffassung der LINKEN hätte dieser Grundsatz schon lange Gesetzeskraft erlangen müssen. Die seit 1994 regierenden Parteien, also CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne haben sich jedoch seit 16 Jahren vor einer Regelung gedrückt.

DIE LINKE hat in der letzten Wahlperiode genau zu dem von Ihnen angesprochenen Thema eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort der Bundesregierung - insbesondere die Antwort zu Frage 2 ist selbsterklärend - können Sie hier nachlesen: http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7729690901_1605219.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB