Frage an Harald Weinberg von Manfred G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Eigentumswohnung gekauft, Wohnfläche fehlt, Käufer haftet. Warum haftet nicht der Verkäufer? Warum verweigert die Politik den Verbraucherschutz?
Sehr geehrter Herr Weinberg,
im Rahmen der Gespräche über Baumängel wurden wir gefragt, ob wir unsere Wohnfläche schon überprüft haben. Wir haben einen Sachverständigen mit der Überprüfung beauftragt. Die von uns bewohnte Wohnung war um 3,36 % und die im Nachbarblock war um 2,11 % kleiner. Das Aufmaß hat der Sachverständige jeweils in jedem Raum unterhalb der Wohnraumdecke genommen, sodass die korrekte Nutzfläche ermittelt wurde. Leider haben wir im guten Glauben einem Bauträgervertrag unterschrieben, der eine Toleranzgrenze von 2 % und den Hinweis auf die Wohnflächenverordnung beinhaltet.
Der Investor wollte uns die über der Toleranzgrenze liegende Fehlmenge ersetzen, sich das Geld aber bei der Baufirma wieder holen. Diese verwies auf die Wohnflächenverordnung, die Türschwellen und Mauereinlassungen zum Balkon etc. als Wohnfläche hinzuaddiert.
Da wir in den Notarverträgen die Berücksichtigung von Toleranzgrenze und Wohnflächenverordnung unterschrieben haben, konnte sich der Bauherr als Verkäufer schadlos halten. Die Haftung für fehlende Wohnfläche gegenüber Mieter und künftigen Käufer bleibt Dank dieser vertraglichen Regelungen beim Käufer.
Ein Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten, wonach dieser bei weniger angefallenen Baukosten ein zusätzliches Honorar bekommt, ist eine weitere Aufforderung zum Material sparenden Bauen auf Kosten des Käufers, der die fehlende Wohnfläche in der Regel gar nicht bemerkt.
Wir haben geglaubt, der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen sieht hier wie wir eine gesetzliche Fehlentwicklung zu Lasten des unbeteiligten Käufers.
Vor einem Jahr haben wir deshalb die Obleute im Ausschuss informiert, später die Mitglieder und Stellvertreter. Leider war das zu unserer Enttäuschung eine falsche Annahme. Bis heute erfolgte keine Reaktion!
Zwei Landtagsabgeordnete haben uns empfohlen eine Petition im bayerischen Landtag einzureichen, die aus unserer Sicht überhaupt nicht beachtet wurde.
Für uns gewinnt die Frage immer mehr an Bedeutung, ob es an der Arroganz der Abgeordneten gegenüber dem Bürger liegt, ist es die Angst eine große Wählerschicht aus der Bauwirtschaft einschließlich Vertriebsgesellschaften zu verprellen? Selbst die im Vertrieb tätigen Sparkassen und Banken wollen davon nichts wissen, weshalb auch diese in die Haftung einbezogen werden sollten. In der Regel merkt erst ein Mieter, dass seine Quadratmeterzahl im Mietvertrag nicht stimmt, die Baufirma aber nicht mehr greifbar ist.
Der Verbraucherschutzverband WOHNEN IM EIGENTUM hat den Vorschlag gemacht am Ende der Bauphase die Wohnfläche zu überprüfen, damit hätte der Eigentümer, Vermieter und Mieter eine von allen Seiten anerkannte Wohn-/Nutzfläche.
Bitte setzen Sie sich als MdB oder als Fraktion für eine Änderung der derzeitigen Rechtslage im Sinne der Käufer von Eigentumswohnungen ein.
Eine gesetzliche Regelung zum Schutz des Käufers würde dem Steuerzahler keinen Cent kosten.
Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und bedanken uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara und Manfred Güntsch
P.S: Gerne senden wir Ihnen auch weitere Informationen (Petition, Literatur).
Sehr geehrte Frau G., sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage! Als Fraktion DIE LINKE im Bundestag setzen wir uns schon lange für verbindliche Regeln bei der Festlegung der Wohnfläche ein. So fordern wir für den Bereich der Mietwohnungen, dass für die Festlegung der Miete bei Vertragsabschluss und bei Mieterhöhungen ebenso wie für die Umlage von Betriebskosten die tatsächliche Wohnfläche gilt (zuletzt in unserem Antrag "Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und Mieter schützen, Verdrängung verhindern" vom 10.10.2018, Bundestagsdrucksache 19/4885).
Bei Mieter*innen wird die Wohnfläche oft höher angelegt als sie tatsächlich ist, was die Rechtsprechung innerhalb einer Toleranz von bis zur 10 Prozent zulässt. Für die Mieter*innen bedeutet das faktisch einen Mietzuschlag, der nicht zu rechtfertigen ist. Deshalb ist hier eine gesetzliche Klarstellung nötig.
Unter umgekehrten Vorzeichen würde das auch Wohneigentümer*innen helfen, die mit einer niedrigeren Wohnfläche, als mit dem Bauträger vereinbart wurde, konfrontiert sind: Eine gesetzlich klar geregelte Form für die Wohnflächenberechnung mit der Maßgabe, die Wohnfläche bei der Übergabe verbindlich abzunehmen, würde Wohneigentümer*innen schützen und für Rechtssicherheit zwischen Bauträgern und Käufer*innen sowie bei der eventuellen Vermietung der gekauften Wohnung sorgen.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Verbraucher*innen vor unrechtmäßigen Praktiken und Forderungen zu schützen, auch und gerade in der sehr komplexen Angelegenheit des Wohnungskaufs. Dafür werden wir uns im Bundestag weiter einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg