Frage an Harald Stemmler von Falk S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Stemmler,
seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch im Beamtenrecht werden mir und meinem Lebenspartner bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die meinen verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.
Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück – man könnte auch sagen, wir sind eins der Schlusslichter, was die Akzeptanz alternativer Lebensformen und deren gesetzliche Gleichstellung angeht. Hieraus resultiert meine konkrete Frage:
In welcher Weise setzen Sie persönlich sich zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?
Mit freundlichen Grüßen
Falk Siede
Sehr geehrter Herr Siede,
ich teile Ihre Kritik an der von Ihnen angesprochenen Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, treffe aber auch in vielen anderen Bereichen auf eine unzulängliche Gesetzgebung auf Bundes- und Länderebene. Als aktiver Kommunalpolitiker im Landkreis Harburg setze ich mich seit über 20 Jahren für eine Verbesserung der Lebensqualität und eine Stärkung der Rechte der Bürger ein. In dieser Arbeit habe ich täglich erfahren, wie das Vertrauen der Bürger in ihre parteipolitisch abhängigen Vertreter in Bund und Land geschwunden ist. Aus diesem Grund haben wir - zahlreiche unabhängige Bürger aus Wählergemeinschaften und Bürgerinitiativen in Niedersachsen - uns vor fünf Monaten entschlossen, als Freie Wähler für den Landtag zu kandidieren. Da wir weder von der Wirtschaft noch von Parteiapparaten abhängig sind, können wir die Interessen der Bürger - wie bereits seit Jahrzehnten in den kommunalen Parlamenten - mit Sicherheit auch im Landtag am besten vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Stemmler