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Harald Petzold
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Frage von Tanja G. •

Frage an Harald Petzold von Tanja G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Petzold,

zu

http://www.abgeordnetenwatch.de/harald_petzold-778-78384--f434556.html#q434556

Anwaltshaftung: Anwältin wird zur Feindin ihres Mandanten

Können tatsächlich in Fällen wie Fristversäumung bei einer Berufung Berufshaftpflichtversicherungen oder Anwälte eine Entschädigung verweigern, wenn der Mandant nicht BEWEISEN kann, daß in der Berufung ein besseres Ergebnis erzielt worden wäre? Vor einer Berufung gibt es eine anwaltliche Klagebegründung und nach dem Urteil eine anwaltliche Empfehlung für die Berufung. Ist es vor diesem Hintergrund nicht makaber, wenn dann die Anwältin im Falle einer Entschädigungsklage gegen sie ein besseres Ergebnis nach einer Berufung anzweifelt? Macht sie den Rechtstaat nicht lächerlich, wenn sie plötzlich ihre Rechtsauffassung wie andere das Hemd wechselt? Hat hier der Gesetzgeber auf Druck von Lobbyisten dafür gesorgt, daß im Interesse der Versicherungen und der Anwälte die Chancen auf eine Entschädigung sehr schlecht sind? Wird DIE LINKE diese Benachteiligung von Mandanten in den Bundestag und in die Öffentlichkeit bringen?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Großmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Thematik der Anwaltshaftung.

Zunächst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die diesbezügliche Rechtsprechung derzeit sehr gut aufgestellt und sehr mandanten-/auftraggeberfreundlich ist. So macht der Bundesgerichtshof Anwälte sogar für Fehlentscheidungen der Gerichte haftbar. Insofern teile ich nicht Ihre Skepsis, was die Erfolgschancen von Mandanten auf gerechtfertigte Entschädigung betrifft.

Wenn ich Sie allerdings richtig verstanden habe, fordern Sie eine sogenannte Gefährdungshaftung – also eine generelle Haftung des Anwalts (und damit seiner Haftpflichtversicherung) bei einem Anwaltsfehler unabhängig davon, ob dieser Fehler ursächlich für den Verlust des Rechtsstreits gewesen ist oder nicht. Da ich inzwischen mehrere derartige Anfragen erhalten habe, habe ich dies erneut mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsgruppe Rechtspolitik der LINKEN Bundestagsfraktion diskutiert. Im Ergebnis komme ich allerdings auch in Ihrem Fall zu dem Schluss, dass ich eine solche Haftung nicht befürworten kann. Denn dies würde zu dem kuriosen und ungerechten Ergebnis führen, dass bei einem Prozess, der eigentlich verloren ginge, weil z.B. der geltend gemachte Anspruch gar nicht besteht, derjenige, dessen Anwalt Fehler macht, von diesem bzw. dessen Haftpflichtversicherung etwas bekommen würde, was ihm gar nicht zusteht, während derjenige, dessen Anwalt alles richtig gemacht hat, leer ausgeht. Es bestünde dann sogar ein Anreiz, sich besonders schlechte oder unorganisierte Anwälte auszusuchen.

Auch wenn der Umstand, dass in einem Haftungsprozess der nun auf der anderen Seite stehende – ehemals eigene - Anwalt über Informationen verfügt, die er erst durch den Betroffenen erhalten hat, nicht ganz befriedigend ist, muss dies doch so hingenommen werden, weil die alternative Regelung, die Einführung einer Gefährdungshaftung, zu neuen, viel schwergewichtigeren Ungerechtigkeiten führen würde. Deshalb kann ich auch meiner Fraktion keine parlamentarische Initiative empfehlen. Ich denke, dass Sie dies nachvollziehen können. Nichtsdestotrotz werden wir als DIE LINKE immer Benachteiligungen von Menschen durch rechtliche Normen in die Öffentlichkeit bringen, wenn dies gerechtfertigt ist. Insofern danke ich Ihnen noch einmal für Ihre Zuschrift und Anfrage und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Harald Petzold, MdB