Frage an Harald Petzold von Axel C. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag,
ich habe eine Öffentliche Petition an den Bundestag mit folgendem Inhalt gerichtet:
Der Bundestag möge beschließen, dass die Vergütung von Abgeordneten des Bundestags und der Landtage leistungsgerecht erfolgt, außerparlamentarische Nebentätigkeiten ausgeschlossen oder mindestens die Einkünfte daraus auf die Diäten angerechnet werden, Bürokostenpauschalen steuerrelevant zu betrachten sind und Mandatsträger bei schuldhaftem Verhalten materiell in die Verantwortung genommen werden.
Interessieren Sie sich für den vollständigen Inhalt? Oder sind Sie eher der Meinung, dass die Vergütungen der Abgeordneten leistungsgerecht und Nebentätigkeiten den Wählern gegenüber vertretbar sind?
Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht hierbei nicht um die Höhe der Vergütungen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Creifelds
Sehr geehrter Herr Creifelds,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich freue mich, dass Sie sich mit einer Petition für eine Reform der Rechte von Abgeordneten einsetzen.
Auch für DIE LINKE ist das derzeit geltene Abgeordnetengesetz überarbeitungsbedürftig. Das betrifft vor allem die Altersversorgung, für die Bundestagsabgeordnete bekanntlich keine eigenen Beiträge entrichten. DIE LINKE fordert hier, dass Abgeordnete endlich in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und dort auch eigene Beiträge einzahlen.
Eine Anrechnung von Nebeneinkünften auf die Abgeordnetenentschädigung, wie Sie sie vorschlagen, halte ich für nicht so zielführend. Denn damit könnten Abgeordnete erster und zweiter Klasse entstehen. Abgeordnete, die "dank" hoher Nebeneinkünfte gut auf die Diät verzichten könnten und dennoch mehr Finanzmittel als allein auf die Diäten angewiesene Abgeordnete haben, könnten so dank ihrer Finanzkraft die Politik mehr und stärker beeinflussen. Auch im Wahlkampf wären sie bevorteilt.
DIE LINKE plädiert deswegen dafür, dass Abgeordnete möglichst wenige Nebentätigkeiten ausüben und Nebeneinkünfte erzielen. Im Zentrum der Arbeit des Abgeordneten soll die Ausübung des Mandats stehen - und glauben Sie mir, wenn man dies ernsthaft im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrnimmt, bleibt kaum Zeit und Kraft für Nebentätigkeiten. Insofern stünde ich Ihrer Forderung nach Ausschluss von Nebentätigkeiten näher, gebe aber zu bedenken, dass dies dann auch eine Vielzahl ehrenamtlicher Tätigkeiten von Abgeordneten beträfe.
In jeder Hinsicht kann ich Ihrer Forderung nach voller Steuerrelevanz der Kostenpauschale für Abgeordnete teilen. DIE LINKE ist dafür, dass Bundestagsabgeordnete die Verwendung dieser, bisher nicht zu versteuernden Ausgaben - wie jeder andere Steuerpflichtige auch - zu belegen haben.
Ihre Forderung nach materieller Verantwortlichkeit der Mandatsträger hängt
für mich eng mit ihrer ersten Idee nach einer leistungsgerechten Bezahlung
von Abgeordneten zusammen. Woran aber sollte man die "Leistung" von
Abgeordneten messen? An der Zahl der beschlossenen Gesetze und Anträge? Nach
dem Umfang, inwieweit sie ihre Wahlversprechen erfüllt haben? Ich halte das
für schwierig und mit der grundgesetzlich verankerten Unabhängigkeit des
Mandats für nicht vereinbar. Für viel wichtiger und entscheidender halte
ich, dass die Wählerinnen und Wähler regelmäßig die politische Leistung
ihrer Abgeordneten oder ihres Abgeordneten überprüfen, von diesem also
Rechenschaft über seine Arbeit verlangen. Ich kann mir sogar vorstellen,
einen entsprechenden Passus ins Abgeordnetengesetz einzubauen, der den
Gewählten bindend verpflichtet, wenigstens den Wählerinnen und Wählern in
seinem Wahlkreis mindestens einmal im Jahr Rede und Antwort zu stehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort deutlich machen konnte, dass mich Ihre Petition interessiert und welche Standpunkte ich zu den darin aufgemachten Forderungen vertrete. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Harald Petzold