Frage an Harald Ebner von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Herr Ebner!
In der nicht-öffentlichen Sitzung am 17.6.2015 des EL sollte die Bundesregierung unter dem Punkt 6 ihre Pläne zur Umsetzung der TPD darlegen. Mit meinen Versuchen, als einfacher Bürger an weitere Informationen zu kommen bin ich leider gegen eine bürokratische Wand gefahren.
Warum dise Geheimniskrämerei?
Gibt´s da was zu verbergen?
Können Sie uns betroffenen Bürgern mitteilen, was speziell zu Artikel 20 (die sogenannte "E-Zigarette") geplant ist?
Einige der sogenannten "Experten", die vom Miniterium angehört wurden, fordern unter Anderem "Einschränkungen" bei Aromen, die einem Verbot gleichkommen. Sollen solche prohibitionistischen Ideologien umgesetzt werden?
Warum werden wir Verbraucher vom Ministerium komplett ignoriert?
[ http://ig-ed.org/2015/06/ig-ed-beschwerde-an-die-bundeskanzlerin/ ]
Haben wir Bürger überhaupt eine Chance, wenigstens im Parlament angehört zu werden?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne erläutere ich Ihnen unsere grüne Position zum Thema EU-Tabakrichtlinie und im Speziellen zu den Regelungen der E-Zigarette.
Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ermöglicht. Welche Regelungen die Bundesregierung im Einzelnen plant, ist uns daher auch nur aus der Presse bekannt.
Wir Grünen befürworten klare Regelungen, die die Qualität der E-Zigaretten und Zusammensetzung der Liquids sichern. In der EU-Tabakrichtlinie werden u.a. die Inhaltsstoffe als auch die Sicherheitsanforderungen an die Verdampfer und Nachfüllbehälter geregelt, beispielsweise die Vorgaben, dass maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten, nur Inhaltsstoffe von hoher Reinheit verwendet dürfen sowie die Produkte bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen. Eine Einschränkung von Aromen ist für die E-Zigarette in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen.
Werbung für E-Zigaretten und das Anpreisen einer angeblichen gesundheitlichen Wirkung lehnen wir Grünen ab. Ähnlich wie bei der Tabakzigarette soll auch für die E-Zigarette ein Werbeverbot gelten. Dies ist auch in der EU-Richtlinie vorgesehen. Das von Agrarminister Schmidt jüngst angekündigte Werbeverbot ist längst überfällig. Deutschland ist eines der wenigen Länder in denen überhaupt noch Tabakwerbung erlaubt ist. Seine Forderungen sind weder neu, noch stellen sie ein lückenloses umfassendes Werbeverbot dar, wie wir Grüne seit Jahren fordern.
Kinder und Jugendliche müssen vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Hierzu wurden in der EU-Richtlinie keine Regelungen getroffen. Wir befürworten daher, dass E-Zigaretten nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Die Bundesregierung muss hier entsprechende Regelungen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht schaffen.
Die Studienlage zu kurz- und langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von E-Zigaretten ist bislang nicht eindeutig. Soweit Nikotin in den Liquids enthalten ist, sind nach bisherigen Kenntnisstand Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems möglich. Mittel- und langfristig schädliche Wirkungen der übrigen enthaltenen Substanzen sind derzeit mangels Studien unklar. Die Förderung des Einstiegs in den Tabakkonsum ist nicht ausgeschlossen. Für die Eignung zur Nikotinentwöhnung gibt es keine fundierten Belege. Welche Wirkungen das ausgeatmete nikotinhaltige Aerosol auf die Qualität der Raumluft hat, ist ebenfalls ungeklärt. In einigen Produkten wurden zudem krebserregende Nitrosamine nachgewiesen. Durch den fehlenden Verbrennungsprozess des Tabaks können E-Zigaretten u.U. aber eine weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette sein.
Aufgrund der unklaren Studienlage ist aber eindeutig: Die Bundesregierung muss mehr Gelder in die Forschung investieren, um endlich aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten und um Verbraucherinnen und Verbraucher über mögliche gesundheitliche Risiken aufklären zu können.
Die grüne Bundestagsfraktion wird das Thema E-Zigaretten und die Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie weiterhin aufmerksam begleiten.
Weitere Informationen zu unseren Initiativen finden Sie unter folgenden Links:
• Kenntnisstand zum Gebrauch, zur Bewertung und zu den Risiken der elektronischen Zigarette: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709872.pdf
• Tabakprävention und Schadensminderung stärken – EU-Tabakprodukterichtlinie weiter verbessern: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713244.pdf
• Mängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/018/1701848.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner