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Antwort von Hans-Werner Kammer
CDU
• 10.07.2012

(...) aktuell wird insbesondere kritisiert, dass die Daten einer einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke "Werbung" oder "Adresshandel" auch gegen den Widerspruch des Betroffenen weitergegeben werden können, wenn diese lediglich der Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten dienen. Es geht also keinesfalls um neue Daten, sondern ausschließlich um Korrektur von Daten, die der Betroffenen dem anfragenden Unternehmen ohnehin schon zur Verfügung gestellt hat. (...)

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