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Hans-Werner Kammer
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Frage von Michael B. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zu der Reform des Rederechts im Bundestags, das von SPD, CDU und FDP quasi abgeschafft werden soll?

Wenn Abweichler der Parteien mundtot gemacht werden sollen - wozu soll der Steuerzahler dann überhaupt noch für über 600 Abgeordnete bezahlen? Eine Minderheitsmeinung können abweichende Abgeordnete ja dann nur noch vertreten, wenn es einer Handvoll Herrschern in den Fraktionen gefällt. Zudem lebt besonders das deutsche Parlament von den Diskussionen, die "Arbeit" (Abstimmung) wird ja weitestgehend in den Ausschüssen vorbereitet und koordiniert.
Meiner Meinung nach zeugt dieser Gedanke von einer undemokratischen und grundgesetzfeindlichen Geisteshaltung, wie ich sie von der NPD erwarte, aber nicht von selbsternannten Volksparteien.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Berkemeier,

ich komme zurück auf Ihre Frage zur Reform des Rederechts im Deutschen Bundestag vom 15.04.2012.

Das Rederecht der Abgeordneten ist ein hohes demokratisches Gut. Dieses darf nicht gefährdet werden. Diese Meinung wird fraktionsübergreifend vertreten. Also wird nach aktuellem Stand der Reformentwurf gar nicht erst beraten,. Einen „Maulkorb“ für Abgeordnete wird es nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer