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Hans-Werner Kammer
CDU
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Frage von Manfred N. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Manfred N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kammer,

nach übereinstimmenden Online-Presseberichten des heutigen Tages (14.04.2012, SZ, ZEIT, Spiegel) soll die Geschäftsordnung des deutschen Bundestages dahingehend geändert werden, das Rederecht eines(r) Abgeordneten nur noch zu gewähren, sofern der/die Abgeordnete ZUVOR von der Fraktionsführung auf die Rednerliste gesetzt wurde.
Das Rederecht von Abgeordneten im Bundestag, die nicht auf der Rednerliste aufgeführt sind, soll - weitestgehend und massiv - beschnitten werden. Hiervon betroffen wären insbesondere Abgeordnete, die eine von der Fraktionsführung abweichende Meinung vertreten und diese auch im Bundestag als Redner dokumentieren wollen.

Der Art. 38 GG Abs.1 lautet:
>> (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. <<

Der/die Vertreter/in Ihrer Partei haben im Geschäftsordnungsausschuß diesem Änderungsantrag bereits zugestimmt.

Meine Fragen (mit der Bitte um einfache Ja-/Nein-Antworten) an Sie lauten:
(1) Sehen Sie einen Konflikt der geplanten Änderung der Geschäftsordnung mit dem Grundgesetz ?
(2) Wollem Sie diesem Antrag auf Beschneidung der Redefreihet (und somit der Meinungsfreihet) Ihres eigenen Mandats zustimmen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Niendiek,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14.04.2012.

Wenn Sie die Entwicklung in den letzten Tagen mitverfolgt haben, wissen Sie, dass sich mittlerweile alle Fraktionen gegen den von Ihnen angesprochenen Entwurf in dieser Fassung ausgesprochen haben.

Ich bin tief davon überzeugt: Das Rederecht der Volksvertreter ist unverletzlich, und die Redefreiheit der Abgeordneten darf auf keinen Fall beschnitten werden. Nach aktuellem Stand wird der Reformentwurf nicht mehr beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer