Frage an Hans-Werner Kammer von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag Herr Kammer,
in Wilhelmshaven dienen auch viele Offiziere militärfachlicher Dienst. Diese verfügen, aufbauend auf der Technikerausbildung (SgTechniker,/Nautiker) über die Offiziersausbildung.
Warum erfolgt keine bildungsbezogene Gesamtbetrachtung (wie bei der Bundespolizei See) als Techniker und Soldat, um eine Ännährung an den Bachelor zu erhalten?
Warum gelten die Argumente zur Anrechnung der Admiralstabsausbildung an der Führungsakademie mit der Kooperation zur Bw-Hochschule zum Master nicht auch für Fachoffiziere.
Sollte nicht, was für die Admiräle möglich ist, auch für die untergebenen Fachoffiziere gelten?
Gerne höre ich von Ihnen.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben mit dieser Problematik das Ministerium der Verteidigung bereits 2014 befasst. Seither hat sich an der Bewertung nichts geändert.
Aus Sicht des BMVg besteht für eine „Bildungsgesamtbewertung“ der Offiziere des militärischen Dienstes schon deshalb keine Notwendigkeit, weil diese grundsätzlich als Berufssoldaten bis zum Eintritt in den Ruhestand ausschließlich in der Bundeswehr tätig sind. Diese Position ist aus meiner Sicht nachvollziehbar. Bei der von Ihnen gezogenen Parallele zur Admiralstabsausbildung an der Führungsakademie handelt es sich außerdem um einen eng begrenzten Ausnahmefall.
Gleichwohl weise ich darauf hin, dass derzeit eine grundsätzliche Modernisierung und Attraktivitätsteigerung der militärischen Laufbahnen geplant ist. Dazu werden sicherlich auch Weiterbildungsmaßnahmen gehören.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer