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Hans-Werner Kammer
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Frage von Stephanie d. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Stephanie d. bezüglich Familie

Hallo

Ich bin Tagesmutter in Wilhelmshaven und würde gern wissen, wie Sie zu einer leistungsgerechten Vergüten in der Tagespflege stehen und ob Sie für eine anhebung des Stundensatzes für die Kindertagespflege sind?

Derzeit zahlt das Jugenamt 3,01 Euro pro Kind und Stunde und wir müssen kämpfen. Viele Tagesmütter hören auf, weil die Bezahlung nicht gut ist.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau d. V.,

zwar sehe ich die Höhe der Vergütung durchaus kritisch. Gleichwohl muss ich darauf hinweisen, dass die Entscheidung über die konkrete Höhe der Vergütung sowohl von Erzieherinnen und Erziehern als auch von Tagespflegepersonen nicht dem Bundesgesetzgeber obliegt, sondern in der Regelungskompetenz der Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegt. So regelt es § 23 SGB VIII. Dort sind auch die Rahmenbedingungen der Vergütung geregelt. Kriterien sind unter anderem die Qualifikation, der zeitliche Umfang der Betreuung und die Anzahl der betreuten Kinder. Tagespflegepersonen bekommen darüber hinaus Beiträge zur Unfallversicherung sowie die Hälfte der Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung erstattet.

Die in § 23 Absatz 2a SGB VIII vorgesehene leistungsgerechte Ausgestaltung der Vergütung in der öffentlichen Kindertagespflege ist der Schlüssel zum Ausbau der Kindertagespflege. Hier sind Länder und Kommunen in der Verantwortung, diese gesetzlichen Vorgaben adäquat umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer