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Hans-Werner Kammer
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Frage von Walter J. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Walter J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kammer!

Halten Sie die geplante Diaetenerhoehung fuer MdBs fuer gerechtfertigt? Das sollen ja wohl um die 10% werden.

Und halten Sie die geplante Rentenerhoehung von ca. 0,5 % ebenfalls fuer gerechtfertigt?
Fuer beide Antworten reicht mir ein kurzes "Ja " oder "nein".

Mit frdl. Gruessen
W. Januschewsky

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Januschewsky,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Leider lasse sich Ihre Anfrage nicht mit einem schlichten Ja oder nein beantworten. Mit der Gegenüberstellung von 0,5 % Rentenerhöhung und ca. 10 % Anhebung der Abgeordnetenentschädigung bringen Ihre Kritik an der Neuregelung der Aufwandsentschädigung zum Ausdruck. Daher möchte ich detailliert darauf eingehen.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 Euro.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die jetzt erfolgte Anhebung der Diäten zum 01. Januar 2008 ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung wird zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Durch die Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung vor allem in den Jahren 2001 bis 2005 hat sich der Aufholprozess zunächst stark verlangsamt und stagniert seit 2003 (Verhältnis des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern zu dem Wert in den alten Bundesländern seitdem: 87,9%). Ich habe großes Verständnis für Ihre Enttäuschung über diese Entwicklung. Allerdings gibt es auch hier eine Trendwende. Entgegen der Prognosen von Ende 2006 ist in diesem Jahr mit einer positiven Rentenanpassung in Höhe von 0,54% zu rechnen. Die Rentenanpassung muss aber mit Augenmaß geschehen, da die Renten durch die Solidargemeinschaft erbracht werden müssen. Allein rund 21 Millionen Altersrenten werden durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Hier darf es nicht zu einer übermäßigen Belastung der Arbeitnehmer kommen.

Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages vom 18. November 2005 ist die Rentenversicherung belastbar und solide weiterzuentwickeln. Richtschnur für alle Entscheidungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele, wonach der Beitragssatz 20% bis zum Jahr 2020 und 22 % bis zum Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2009 nicht über 19,9 % steigen. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) soll 46 % bis zum Jahr 2020 und 43 % bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, wobei ein Niveau von 46 % auch über 2020 hinaus angestrebt wird.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer