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Hans-Werner Kammer
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Frage von Heiner K. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Heiner K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Kammer,
die GEZ arbeitet nach dem gesetzlich gebenen Auftrag, die Vorgehensweise und die Gebührenordnung ist also durch die Mehrheit des Bundestages gedeckt. Halten Sie die hohen Ausgaben der öffentlichrechtlichen Medienanstalten für Sport, Stargagen und minderwertige Produktionen für gerechtfertigt ?
Wenn nein, was gedenken Sie da gegen zu tun ?
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Kipp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kipp,

das Rundfunkwesen in Deutschland (Hörfunk und Fernsehen) einschließlich seiner Finanzierung liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Die Einzelheiten dazu sind in mehreren Staatsverträgen zwischen den Ländern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geregelt, u.a. im Rundfunkstaatsvertrag, im ARD-Staatsvertrag, im ZDF-Staatsvertrag und im Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Über die Höhe der Produktionskosten entscheidet letztendlich der Markt, als der Zuschauer, über die Einschaltquote.

Die Länder haben eine grundlegende Überprüfung des Rundfunkgebührensystems in den kommenden Jahren angekündigt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer