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Hans-Werner Kammer
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Frage von Günter H. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Günter H. bezüglich Recht

Sehr geehrtet Herr Kammer!

In allen Medien wird heute das Thema der Beschneidung von Kleinstkindern, mit jüdischem und islamischem Glauben, behandelt. Ich finde es skandalös, wie sich Politiker einzelner Parteien dem Druck der religiösen Lobbyisten demutsvoll beugen und deren Wunsch nach entsprechender Auslegung des Grundgesetzes , mit angekündigter, gesetzicher Legitimierung dieser Verstümmelung, schnellstens Folge leisten zu wollen. Bei mir persönlich sträuben sich alle Haaren bei dem Gedanken, das acht Tage alten Säuglingen, gesetzlich legitimiert, derart Gewalt angetan werden soll. Als männlichher Vertreter mag ich es mir auch nicht vorstellen, eine solche Prozedur über mich ergehen lassen zu müssen. Ich denke hier muss die Unversehrtheit des Menschen, besonders des unmündigen, als eine herausragende Errungenschaft unserer Gesellschaft, Vorrang haben. Diese Beschneidung ist eine Verstümmelung , welche nicht rückgängig gemacht werden kann. Ich halte es daher für richtig, dass dieser religiös bedingte Akt von dem jeweils Betroffenen selbst entschieden und somit erst in einem entsprechenden Alter vorgenommen werden sollte, auch wenn das nicht den jeweiligen religiösen Vorgaben entsprechen sollte, Für besonders bedenklich in dieser Situation halte ich aber die Argumentation der Vertreter von einzelnen Teilen der Glaubensgruppen. Ein Verbindung mit dem Holocaust herzustellen ist für mich völlig daneben und unangemessen, wie auch die Erspressungsversuche. Dieses sollten auch die Politiker thematisieren und diesen Lobbyisten deutlich zur Kenntnis bringen. Diese speichelleckerisch anmutenden Anbiederungsversuche sollten alle Politiker vermeiden, auch wenn demnächst, wieder einmal, Wahlen anstehen.

Mein Frage: Wie werden Sie bei der Debatte zu diesem Thema entscheiden?

Mit freundlichem Gruß

Günter Hoßbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoßbach,

auch wenn ich das von Ihnen verwandte Vokabular teilweise als problematisch und unangemessen empfinde, möchte ich Ihnen zumindest kurz meine Überlegungen darstellen:

Wir haben es hier mit einer Kollision verschiedener Grundrechte zu tun, die nur sehr schwer aufzulösen ist. Sie haben schon völlig zu Recht das Recht auf körperliche Unversehrtheit angesprochen. Daneben haben wir in Deutschland die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Jetzt stellt sich die Frage, inwieweit und ob sich diese Grundrechte gegenseitig begrenzen. So käme man im vorliegenden Fall zu der Problematik, ob wegen der Religionsfreiheit in Deutschland die körperliche Integrität von Kindern beeinträchtigt werden darf. Wenn man diese Frage bejaht, schließt sich sofort die nächste an: Bis zu welchem Maß rechtfertigt die Ausübung der Religion die Verletzung der körperlichen Integrität von Kindern? Kann es eine solche Grenze überhaupt geben - und wenn ja, wer legt sie fest?

Eine wiederum andere Betrachtungsweise ist die resignative Erkenntnis, dass die beteiligten Kreise ihre Jungen sowieso beschneiden ließen, so dass man den Kindern einen Gefallen täte, wenn sie medizinisch fachgerecht und nicht in einem obskuren Hinterzimmer beschnitte.

Heute wird der Deutsche Bundestag einen fraktionsübergreifenden Antrag verabschieden, der das Ziel hat, die Beschneidung aus religiösen Gründen nach Abwägung der o.g. Aspekte zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer