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Hans-Werner Kammer
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Frage von Hartmut H. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Hartmut H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kammer,

Ihre Antwort zu meiner Frage zum Gesetzentwurf " Meldegesetz " befriedigt nicht. Ich präzisiere daher nochmals mein Anliegen:
1. Im Werbegesetz vom 16. 11. 2011 ist festgelegt, dass Bürger der Weitergabe von Daten für Werbe- und Andresshandelszwecke durch Ämter ausdrücklich zustimmen müssen ( Zustimmungsregelung ).
2. Im zur Rede stehenden Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Privatfirmen bei Einwohnermeldeämtern Namen, Adresse, Akademischer Grad, aber auch und abweichend von Ihrer Antwort, Umzüge und Todesdaten abfragen können. Ein Widerspruch des Bürgers ist unwirksam, wenn die Privatfirma bereits Daten des Bürgers hat ( stark eingeschränkte Widerspruchsregelung).
Mich interessieren Ihre Beweggründe, dem Gesetzentwurf 2012 zuzustimmen, insbesondere vor dem Hintergrund der eingeschränkten Bürgerrechte.

Von diesem Gesetzentwurf distanziert sich die Bundesregierung gegenüber den eigenen Fraktionen. Frau Aigner und Herr Friedrich bekräftigen dies ausdrücklich.
Frau Merkel wünscht sich öffentlich eine Änderung des Entwurfes im Bundesrat.
Herr Seibert rüffelt das Votum des Bundestages.
Herr Seehofer kündigt das Nein von Bayern im Bundesrat an, ihm schließen sich die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg, NRW, Schleswig-Holstein und Bremen an.
Herr Schaar, Bundesdatenbeauftragter, nennt den Entwurf " Geschenk für die Werbewirtschaft " und " massive Verschlechterung für den Bürger ".
In Kenntnis all dieser Kritik, selbst Ihrer Kanzlerin und Ihres Heimatlandes Niedersachsen, verteidigen Sie weiterhin den Inhalt des Gesetzentwurfes. Ich bitte dafür um eine Erklärung, die ich nachvollziehen kann.
Was mich in Ihrer Antwort aber sprachlos macht ist der letzte Satz. Sie bezeichnen die Kritik am Gesetzentwurf von Bundesregierung, Länderchefs und Bundesdatenbeauftragten als " Medienthema " und nennen es " das erste Sommerlochthema 2012 ".
Für diese Einschätzung und damit Ihr Verständnis von Datenschutz bitte ich um eine substanzielle Erklärung.

Beste Grüße

H.Herdan

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Antwort ausstehend von Hans-Werner Kammer
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