Frage an Hans-Werner Kammer von Gerd H.G. S. bezüglich Finanzen
Offene Anfrage an die beiden Bundestagsabgeordneten in meinem Stimmbezirk zur Bundestagswahl:
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Evers-Meier und
sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Kammer,
der wissenschaftliche Dienst des Bundestages warnt in seinem Gutachten vom Februar diesen Jahres das Parlament, dem von der Regierung geplanten Euro-Rettungsschirm zuzustimmen.
So wie geplant ist, riskiert der Bundestag die Geldwertstabilität und einen Verfassungsbruch.
„Durch die Übernahme einer Bürgschaft wird ein Verfahren in Gang gesetzt, an dessen Ende die Pflicht zur Zahlung sehr hoher Summen stehen kann, ohne dass das Parlament entscheidenden Einfluss nehmen kann“,
so die Juristen des Dienstes.
Die Bundesregierung will beim Euro-Rettungsschirm für bis zu 168 Milliarden Euro bürgen. Dazu kommen 22 Milliarden Euro aus deutschen Steuergeldern hinzu, über die der Bundestag bereits entschieden hat. Das ergibt eine Gesamtbelastung von 190 Milliarden Euro.
Das entspricht fast zwei Drittel der Steuereinnahmen des Bundes!
Weiter: „Sollten die Bürgschaften greifen, würde einem künftigen Haushaltsgesetzgeber ein Verfassungsbruch quasi aufgezwungen (…) Bei der Einlösung der Zahlungspflicht käme der Haushaltsgesetzgeber nicht umhin, gegen die Schuldenbremse zu verstoßen.“
Der Bundesrechnungshof sagt:
„Alle Festlegungen zu Art und Höhe der deutschen Beiträge zum Euro-Rettungsschirm unterliegen der parlamentarischen Zustimmungserfordernis.“
Meine Frage an Sie als die Bundestagsabgeordnete in meinem Stimmkreis lautet: Wie entscheiden Sie sich?
Stimmen Sie einem offensichtlichen Verfassungsbruch zu? --- oder --- sorgen Sie mit Ihrer Stimme und Ihrem parlamentarischen Einsatz dafür, daß Schaden von unserem Land und unserer verfassten Demokratie abgewendet wird???!!!
In Erwartung Ihrer Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd H.G. Schulze
Link:
https://www.abgeordnetenwatch.de/
eine Ausfertigung geht an die WHV-Zeitung
Sehr geehrter Herr Schulze,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 25. April 2011.
Ich verfolge die Entwicklung der Stabilität des Euro mit großer Aufmerksamkeit und nicht ohne Besorgnis. Es steht viel auf dem Spiel. Wir wollen die nun im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einhalten, denn sie ist ein wesentlicher Beitrag zur finanziellen Nachhaltigkeit gerade auch für nachfolgende Generationen. Einige Euro-Staaten spüren derzeit die negativen Folgen einer verfehlten Haushalts- und Finanzpolitik.
Um die Stabilität des Euro langfristig zu sichern, soll jetzt ein völlig neuer Mechanismus installiert werden. Dieser baut auf der Grundidee der konditionierten Hilfen auf, d.h. es wird keine Unterstützung geben ohne dass die betroffenen Staaten selbst massive Anstrengungen unternehmen, um ihren Haushalt zu sanieren. Dies sind wir auch den deutschen Steuerzahlern schuldig. Die Risiken müssen begrenzt und letztlich überschaubar sein. Daher sind die Beteiligungsrechte des Bundestages auch für uns von großer Bedeutung. Darauf legen meine Fraktion und ich größten Wert.
Derzeit liegen noch keine Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Rettungsschirmes vor. Damit ist erst am Ende der Sommerpause zu rechnen. Seien Sie versichert, dass wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens dem Aspekt der Verfassungskonformität ganz besonderen Augenmerk widmen werden, schließlich wollen wir weder den Bundestag in einer derartigen Schlüsselfrage entmachten noch die Haushaltskonsolidierung gefährden. Ich halte es jedoch für verfrüht, bereits jetzt zu einem Zeitpunkt, wo noch keine Gesetzentwürfe bekannt sind, Unruhe zu verbreiten. Dies gilt - bei allem Respekt - auch für den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, der keinesfalls für die Gesamtheit der Abgeordneten spricht.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer