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Hans-Werner Kammer
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Frage von Andreas Klose, D. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Andreas Klose, D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kammer!

Ich bin u.a. Landesvorsitzender Niedersachsen des Berufsverbandes niedergelassener Gastroenterologen.
Unsere Mitglieder müssen allein in die teuren, hochentwickelten Endoskope jährlich erhebliche Summen investieren. Die CDU plant ein sog. Versorgungsgesetz zum 1.1.2012
Dies ist im Prinzip zu begrüssen.
In einem Entwurfspapier dazu steht aber u.a. sinngemäß Folgendes:
Bei gleicher Qualifikation sollen in der speziellen fachärztlichen Tätigkeit "gleich lange Spiesse" gelten. D.h. sowohl Krankenhausärzte als auch Vertragsärzte sollen die gleiche Vergütung erhalten . Beide Gruppen sollen gleichberechtigt zugelassen werden. Damit sollen die Sektoren überwunden werden.
Gelten die "gleichen Spiesse" auch für die Finanzierung der Investitionsgüter wie medizinische Geräte(s.o.)? Gilt dies auch für die sonstigen Betriebskosten wie MitarbeiterInnen und Praxismiete. Krankenhäuser und somit auch deren Angestellte werden nicht unerheblich aus Steuergeldern finanziert. Vertragsärzte müssen ihre Betriebskosten aus ihren Umsätzen finanzieren.
Auch die Gehälter der Krankenhausärzte und Assistenten werden aus Steuergeldern beglichen. Haben diese Kollegen denn die Zeit für ambulante Tätigkeit? Wenn ja, werden sie dann jetzt nicht "überbezahlt"? Sehen Sie zeitliche Freiräume für die ambulante Tätigkeit im Krankenhaus?
Können wir Vertragsärzte nach dem Versorgungsgesetz also auch unsere Betriebskosten zukünftig durch Steuergelder fremdfinanzieren lassen? Wie sehen Sie diese Fragen unter dem Gesichtspunkt der "gleich langen Spiesse"?

Mit freundlichen Grüssen

Dr.med.Andreas Klose

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Klose,

für Ihre besorgte Frage danke ich Ihnen.

Bitte lassen Sie mich den vielen interessierten Mitlesern auf dieser Seite erst einmal die Metapher "gleich lange Spieße" erklären. Sie steht im Gesundheitswesen für die Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern.

Selbstverständlich wird die Bundesregierung die niedergelassenen Ärzte nicht benachteiligen - auch nicht in der von Ihnen befürchteten Form. Die unterschiedlichen Investitionsverhältnisse werden bei der Vergütung entsprechend berücksichtigt werden.

Im Februar 2011 erstellte das Bundesministerium für Gesundheit ein Positionspapier, in dem es diese Frage konkret ansprach: Zur Wahrung gleicher Wettbewerbschancen bei der Erbringung von ambulanten spezialärztlichen Leistungen durch Krankenhäuser und niedergelassen Vertragsärzte erwägt das Ministerium bei öffentlichen Krankenhäusern einen Investionskostenabschlag (als Durchschnittswert) von der Vergütung vorzunehmen.

Es sei nicht von der Hand zu weisen - so das Gesundheitsministerium - , „dass die vorhandene – und hinsichtlich ihres Investitionsaufwandes mit öffentlichen Mitteln geförderte – stationäre Infrastruktur von Krankenhäusern einen Wettbewerbsvorteil von Krankenhäusern begründen könne.

Sinn des Gesetzes ist ja nicht die Verdrängung der niedergelassenen Fachärzte, sondern eine noch effizientere Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung, eingebettet in einen fairen Wettbewerb zwischen den medizinischen Leistungserbringern. Dies - und nur dies - ist das ausdrückliche Ziel der Bundesregierung.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Befürchtungen durch diese Ausführungen ein wenig zerstreuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer