Frage an Hans-Werner Kammer von Lasse S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Kammer,
ich heiße Lasse Siemer und gehe in die 8. Klasse der Graf-Anthon-Günther Schule in Oldenburg. Zur Zeit nehme mit meinem Wahl-Pflicht-Kurs am "ZISCH"-Projekt teil und möchte Sie fragen, ob Sie den Artikel aus der Landkreis-Ausgabe der NWZ vom 17.08.2010 auf Seite 9, "Zeugnisnoten im Internet für Abgeordnete", gelesen haben.
Wenn Sie den Artikel gelesen haben möchte ich fragen, wie Sie es finden, dass man Abgeordnete im Internet benoten kann und ob Sie der Benotung zustimmen würden.
Auf eine Antwort würde ich mich sehr Freuen
Lasse Siemer
Lieber Lasse,
ich danke Dir für Deine Frage vom 6. September 2010.
Der Artikel aus der NWZ ist mir bekannt. Ich selbst habe ein wenig schmunzeln müssen über diese Bewertung. Ich denke, der Kommentar auf der Folgeseite sagte damals Alles. Diese Bewertung ist alleine eine Frage der Arithmetik. Bewertet wird nur der Anteil der beantworteten Fragen. Über die Qualität der Antworten sagt diese Bewertung nichts aus. Viele Bürgerfragen erfordern eine lange Recherchearbeit. Nicht alle Abgeordneten investieren die selbe Zeit in die Bearbeitung einer Frage.
Einige meiner Kollegen beantworten generell nur sehr ungern Fragen auf abgeordnetenwatch.de. Sie bevorzugen den direkten Kontakt. Wer ihnen also eine Frage per Brief oder direkter Email stellt, bekommt auch zeitnah eine Antwort. Ich denke, es ist legitim für einen Abgeordneten, sich am Portal abgeordnetenwatch nicht zu beteiligen, schließlich gibt es zahllose andere Möglichkeiten für die deutschen Bürger, mit ihren Abgeordneten in Kontakt zu treten.
Das Hauptproblem dieser Benotung ist jedoch, dass der Eindruck entsteht, die gesamte Arbeit der Abgeordneten würde bewertet. Die Note gibt jedoch nur einen Hinweis auf die Beantwortung von Fragen auf Abgeordnetenwatch. Wie wir Abgeordneten Fragen im persönlichen Gespräch, per Post oder Mail klären, bleibt den Lesern unklar. Abgesehen davon haben wir Abgeordneten viele Pflichten, die über das Beantworten von Bürgerfragen hinausgehen, z.B. Beteiligung an der Bundesgesetzgebung und Vertretung von Wahlkreisinteressen in Berlin.
Insgesamt muss ich daher sagen, dass ich - trotz der positiven Benotung meiner selbst - die von Dir angesprochene Untersuchung für unangemessen und irreführend halte.
Ich hoffe, ich konnte Dir mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen nach Oldenburg
Hans-Werner Kammer