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Hans-Werner Kammer
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Frage von Kenny L. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Kenny L. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo!

Ich würde gern wissen was Sie von dem Thema Softair halten. Ich bin 25 Jahre alt und bin begeisterter Softair Spieler.
Ich finde es müßen härtere Waffen Gesetze beschloßen werden aber welche die die Softair Waffen ausnehmen. Mein Vorschlag wäre alle Softairwaffen ab 18 Jahre und Großkaliber ab 21. Dies würde ich gut finden, Ich fand es lächerlich als ich letzte Woche hörte das Paintball verboten werden sollte. Mit dieser Maßnahme hätte man nur noch mehr Straftaten heraufbeschworen. Ich bitte diesbezüglich um eine Antwort von Ihnen. Dann ist Ihnen von mir eine Stimme sicher.

LG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Liebschwager,

für Ihren Vorschlag danke ich Ihnen. Ein Verbot von Softair-Waffen kommt derzeit nicht in Betracht, da dieses gegen das EU-Recht verstößt. Demnach sind bestimmte Spielzeugwaffen, die eine Geschossenergie von nicht mehr als 0,5 Joule vorweisen, auch als Spielzeug einzustufen. Dies gilt insbesondere auch für die sog. Softair-Waffen.

Bei einem solchen Wert ist beim Auftreffen nicht mit Verletzungen zu rechnen, solange die Augen geschützt sind, was den Nutzern vorgeschrieben wird. Die Europäische Spielzeugrichtlinie nimmt eine Differenzierung vor, ob eine Waffe starre oder elastische Geschosse verschießt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass nahezu jede dieser Spielzeugwaffen bauartbedingt beide Geschossarten verschießen kann.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer