Frage an Hans-Ulrich Sckerl von Brigitte H. bezüglich Innere Sicherheit
Wohin gelangen meine Daten bei einem Arztbesuch, bei dem Daten notiert werden?
Sehr geehrte Frau H.,
bei Patientendaten handelt es sich um sehr empfindliche Informationen. Datenschutz muss daher in Arztpraxen einen hohen Stellenwert haben. Ärzte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, die sich aus dem Berufsgeheimnis ergibt. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt darüber hinaus ein hohes Schutzniveau für solche empfindlichen Daten vor.
Die Weitergabe ihrer Daten durch die Arztpraxis an Dritte ist deshalb sehr eingeschränkt. Auch an die Versicherungen dürfen die Informationen aus der Patientenakte nicht vollständig weitergegeben werden. Teilweise dürfen Daten etwa an die Krankenkassen, an den medizinischen Dienst, an Sozialleistungsträger, an Berufsgenossenschaften oder an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden. Die meisten Praxen helfen sich damit aus, dass sie bei ihren Patientinnen und Patienten um eine ausführliche Einwilligung für bestimmte Datenverarbeitungen bitten.
Wenn Sie nähere Informationen bezüglich des Umgangs ihrer Daten in Arztpraxen benötigen, empfehle ich Ihnen die Kontaktaufnahme mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz. Wenn Sie das wünschen können wir auch gerne Ihre Anfrage an den Landesbeauftragten direkt weiterleiten.
Viele Grüße
Uli Sckerl