Frage an Hans-Ulrich Sckerl von Richard R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Sckerl,
in der Stuttgarter Zeitung vom 03.09.19 war zu lesen, dass in drei Fällen in Stuttgart
es zu sexuellen Übergriffen von nordafrikanischen Migranten auf Frauen gekommen ist.
Die innere Sicherheit ist ein sehr hohes Gut, auf die sich jeder Bürger in diesem Land
verlassen muss.
Es fehlt am politischen Willen, solche Straftäter aus den nordafrikanischen Ländern konsequent auszuweisen. Die Grünen stehen hier in der Mitverantwortung. Denken Sie an die nächsten Wahlen und an die Ergebnisse in Sachsen und Brandenburg.
Was gedenken die Grünen zu tun, um die innere Sicherheit - insbesondere in Bezug auf die genannten Übergriffe- zu erhöhen?
Wie wird sich Grün in Bezug auf die Ausweisung von Straftätern und nicht asylberechtigte Migranten aus nordafrikanischen Ländern verhalten ?
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
R. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Menschen, die kein Asyl oder Bleiberecht haben müssen grundsätzlich ausreisen. Dabei halten wir ihnen vor ihrer Abschiebung die Möglichkeit offen, freiwillig auszureisen. Wir unterstützen hierfür beispielsweise die Rückkehrberatung. Wird bei einer Person das Asyl abgelehnt, kann sie innerhalb einer Frist freiwillig ausreisen. Überschreitet sie diese Frist, wird die Person abgeschoben.
Die Tatsache, dass Abschiebungen trotzdem manchmal scheitern liegt nicht am fehlenden politischen Willen. Oft gibt es praktische Hürden, wie fehlende Passpapiere und fehlende Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer.
Haben sich Menschen gut integriert und beispielsweise eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz gefunden, setzen wir Grüne uns dafür ein, dass diese Menschen nicht abgeschoben werden. Straftäter*innen fallen jedoch nicht unter diese Voraussetzungen der Bleiberechtsregelungen. In bestimmten Situationen werden diese ausgewiesen. Dies kann jedoch aus den gleichen, oben genannten Gründen, manchmal scheitern.
Wir Grüne setzen uns zwar dafür ein, dass gut integrierte Personen nicht in Kriegsgebiete abgeschoben werden – allerdings natürlich innerhalb der oben beschriebenen, geltenden Rechtslage.
Mit freundlichem Gruß
Uli Sckerl