Frage an Hans-Ulrich Sckerl von Sabine G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Sckerl,
seit fast 25 Jahren bin ich Kommunalbeamtin. Im Juli 2014 hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die nach Besoldungsgruppen zeitlich gestaffelte Besoldungsanpassung verfassungswidrig ist. Warum hat Ihre Landesregierung auch für das Jahr 2015 und 2016 für die Beamten in BW eine vergleichbare Besoldungserhöhung beschlossen, die wohl ebenfalls verfassungswidrig ist?
Mit freundlichen Grüßen
S. Gatzen
Sehr geehrte Frau Gatzen,
uns Grünen ist es sehr wichtig, dass die Beschäftigten des Landes an der der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Darum wurden zwischen den Tarifparteien Land und Gewerkschaften gute Tarifverträge geschlossen, die inhaltsgleich auf die Beamten übertragen wurden.
Die zeitlich gestaffelte Übertragung ist der Notwendigkeit geschuldet, den Landeshaushalt zu sanieren. Alte CDU-Regierungen haben einen Schuldenberg von 43 Milliarden Euro hinterlassen, der uns jährlich rund 1,7 Milliarden Zinsen kostet. Die lassen sich nicht einfach weghexen.
Indem wir die Verschiebung aber gestaffelt haben nach Besoldungsgruppen (bis A9: sofortige Erhöhung, A10/A11: 4 monatige Verschiebung, ab A12: 8 monatige Verschiebung), ist unsere Entscheidung im Gegensatz zu NRW gerichtsfest. Im angesprochenen Fall war ja die Nullrunde für die oberen Besoldungsgruppen das Problem. Diese haben wir nie vertreten. Und abschließend gilt für uns Grüne: Die Gehaltsverbesserung ist der Lohn auch Ihrer guten Arbeit, die Sie tagtäglich für unser Land leisten. Sie alle sind täglich aufs Neue bereit, zuverlässige, qualitativ hochwertige und loyale Arbeit zu leisten, ohne die Baden-Württemberg nicht so erfolgreich wäre und ohne die unser Gemeinwesen nicht funktionieren würde. Dafür möchten wir Ihnen unseren Dank aussprechen.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich gerne für ein Gespräch in Weinheim zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Uli Sckerl