Frage an Hans-Ulrich Sckerl von Johannes B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Sckerl,
die Enbw Aktie ist ins bodenlose gefallen, die Verluste in Milliardenhöhe trägt der Steuerpflichtige, sollte die öffentliche Hand angesichts dieses Dilemmas nicht auf hochspeckulative Anlageformen verzichten?. Sollte der öffentliche Hand per Gesetz verboten werden riskante Atiengeschäfte zu tätigen. Falls Sie dies bejahen würde ich mich sehr freuen wenn Sie eine antsprechende Gesetzesinitiative starten würden. Natürlich empfehle ich dem Parlament alle Aktien zu verkaufen um weiteres Ungemach für die Bürger auszuschließen. Nicht zu vergessen sind die Kapitalerhöhungen, ebenfalls ein Milliardengrab. Sind Sie für einen Verkauf und wann könnte im Parlament zeitnah beraten werden?
Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen in Sorge um das liebe Land Baden- Württemberg.
Sehr geehrter Herr Buck,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Mit Blick auf den Aktienkurs der EnBW muss ich mitnichten feststellen, dass dieser ins Bodenlose gefallen ist. Mit einem Preis von 25 bis 30 Euro je Aktie liegt diese seit mittlerweile fast einem halben Jahr recht stabil. Die EnBW schreibt auch weiterhin schwarze Zahlen, im Jahr 2013 gab es einen Überschuss von 51 Millionen Euro, bei einem Umsatzplus von 6,3 Prozent auf 20,5 Milliarden Euro. Damit behauptet die EnBW sich besser als beispielsweise RWE, die in den letzten Wochen einen Nettoverlust von fast drei Milliarden Euro bekanntgegeben haben. Dem allgemeinen schwierigen Umfeld im Energiebereich begegnet die EnBW durch Kosteneinsparungen und groß angelegte Weichenstellungen hin zu Erneuerbaren Energien und stärkerer Kundenorientierung. In diesem Kurs unterstützt das Land als Mehrheitseigner den Kurs der Konzernspitze.
Das Land besitzt Beteiligungen an einer Vielzahl von Unternehmen, darunter meist Unternehmen der Daseinsführsorge. Die Landeshaushaltsordnung (§ 65 LHO) erlaubt dem Staat grundsätzlich nur dann eine unternehmerische Betätigung, wenn dies wichtigen staatlichen Interessen dient. Verantwortlich ist hier das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, welches unter wirtschafts-, struktur- und standortpolitischen Gesichtspunkten prüft, ob eine staatliche Beteiligung notwendig ist. Die grün-rote Landesregierung hat einen sog. Public Corporate Governance Kodex beschlossen, der für alle Unternehmen gilt, an denen das Land beteiligt ist. Dieser enthält Standards guter Unternehmensführung und sichert damit auch die Nachvollziehbarkeit des Handelns dieser Unternehmen für den einzelnen Bürger: http://mfw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mfw/intern/Dateien/Downloads/Beteiligungen/Public_Corporate_Governance_Kodex_BW.pdf
Einen Überblick über die Beteiligungen des Landes an Unternehmen können Sie dem Beteiligungsbericht 2013 der Landesregierung entnehmen: http://mfw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mfw/intern/Dateien/Downloads/Beteiligungen/BeteiligungsBericht2013.pdf
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Uli Sckerl