
(...) ich habe Ihnen ja in meiner Email vom 20. April 2016 auf diese Frage wie folgt geantwortet: "Gesetzgeberisch kann hier von Seiten des Bundes nichts unternommen werden, da Eingriffe der von Ihnen gewünschten Art nicht verfassungsgemäß wären. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben." (...)