Frage an Hans-Peter Uhl von Steffen M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Hans-Peter Uhl
nach Medienberichten plant Justizminister Heiko Maas die Haftstrafen bei Mord auf fünf Jahren zu senken, wenn der Täter durch schwere Beleidigung zum Zorn gezwungen wurde oder von einer vergleichbar heftigen Gemütsbewegung betroffen war. Meine Fragen hierzu: Werden Ihrer Meinung nach durch dieses Gesetzesvorhaben Ehrenmörder begünstigt? Wird die CSU hier Verbesserungen im Sinne des Opferschutzes durchsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Pläne von Bundesjustizminister Maas zu der von Ihnen angesprochenen Thematik kenne ich bisher nur aus der Presse. Ich bin sicher, dass sich der Arbeitskreis Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter dem Vorsitz meiner Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB, intensiv mit dieser Frage beschäftigen wird. Anschließend wird die Gesamtfraktion sich mit den Vorschlägen beschäftigen. Es wäre also zu früh, heute irgendeine Antwort zu geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB