
(...) Auf dieses Recht können sich alle Menschen berufen, die die berechtigte Furcht haben müssen, in ihrem Heimatland wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Entsprechend dieser Kriterien erfolgt in Deutschland auch die Anerkennung als Asylberechtigter in einem geregelten Verfahren. Der Zugang zum Asylverfahren ist nicht quotiert oder in anderer Form zahlenmäßig nach oben oder unten begrenzt. (...)