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CSU
• 08.03.2012

(...) in diesem besonderen Fall ein Abgeordneter unter den Personenkreis gem. der Freistellungsgrundsätze fällt und auf eigenen Wunsch von den Luftsicherheitskontrollen freigestellt werden möchte, müssen die geplanten Reisebewegungen vorher angezeigt werden. Die betreffende Person muss dann zusätzlich vor Ort am Flughafen mit ihrem Dienstausweis ihre Identität nachweisen. (...)

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CSU
• 28.02.2012

(...) Gemäß der Empfehlungen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) sollten nur Staatsoberhäupter, ausländische Staats- und Regierungsgäste und Personen, die von Personenschutzbeamten begleitet werden, von den Luftsicherheitskontrollen befreit werden. Dementsprechend ist die Freistellung von den Luftsicherheitskontrollen in der Bundesrepublik Deutschland sehr stark begrenzt und auf einen engen Personenkreis des politischen Lebens in der Bundesrepublik beschränkt. Demnach erfüllen auch Bundestagsabgeordnete nur in wenigen Ausnahmefällen die Voraussetzung für eine Freistellung. (...)

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