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Antwort von Hans-Peter Friedrich
CSU
• 16.07.2013

(...) Nach 1945 haben zunächst die Besatzungsmächte auf Grund des Besatzungsrechts und nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Drei Westmächte auf Grund des - gegenüber dem nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland vorrangigen - Besatzungsstatuts den Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr überwacht. (...) I S. 709) in der Weise geändert, dass unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses auch ohne Bekanntgabe an den Betroffenen und unter Ausschluss des Rechtswegs vorgenommen werden dürfen. (...) Oktober 1968, mit Frankreich vom Herbst 1969 sowie entsprechend mit den USA je bezüglich Artikel 10 des Grundgesetzes gelten fort, wonach Behörden jener Staaten je den Bundesnachrichtendienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz um Überwachungen des Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehrs in der Deutschland ersuchen dürfen und diese dann entsprechende Anträge im eigenen Namen zu stellen haben. (...)

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