(...) Ihrer Auffassung, dass die USA mit dem Patriot Act massiv deutsche Bürgerrechte eingeschränkt und unsere Verfassung aushebelt, muss ich widersprechen, da Gesetze der USA schon allein aufgrund des Territorialprinzips auf Deutschland keine Anwendung finden. (...)
(...) Zu der in Ihrer Frage mehrfach angenommenen Totalüberwachung jedes Bürgers möchte ich anmerken, dass solche Maßnahmen selbstverständlich nicht von deutschen Sicherheitsbehörden durchgeführt werden. Soweit Sie sich auf die NSA beziehen, ist festzuhalten, dass die bloße technische Speicherung ausgeleiteter Telekommunikationsdaten in den USA wesentlich weitergehend zugelassen ist, als dies unserem Datenschutzverständnis entspricht. (...)
(...) Mit Inkrafttreten des Artikel 10-Gesetzes im Jahr 1968 wurden zugleich alliierte Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst, wonach die drei ehemaligen Westalliierten zuvor eigene Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in Deutschland durchführen durften. Um die Sicherheit der in Deutschland stationierten Truppen der NATO-Partnerstaaten gewährleisten zu können, sieht das Artikel 10-Gesetz seither vor, dass die zuständigen deutschen Stellen (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst) auch zu deren Schutz entsprechende Maßnahmen durchführen können. (...)
(...) Das Kommunalwahlrecht ist eine Angelegenheit der Länder. Der Bundestag kann hierzu nichts beschließen und die im Bundestag vertretenen Parteien können hierzu in Koalitionsvereinbarungen nichts aufnehmen. (...)