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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Joachim H. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister und Bundestagsabgeordneter Dr. Friedrich,

im Zusammenhang mit NSA Affäre stellen sich für mich folgende Fragen:
Wenn jeder Bürger überwacht wird, wie kann es dann sein, daß Sie als oberster Dienstherr der Geheimdienste nicht vor der Begegnungen mit dem gewaltverherrlichenden Rapper Bushido gewarnt wurden? Sie haben sogar öffentlich mit ihm posiert. Haben die Dienste Sie nicht über das Umfeld dieses Rappers informiert? Warum haben Sie bis heute nicht die Frage dieses Bürgers beantwortet? http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_friedrich-575-37571--f377264.html#q377264
Das Europäische Parlament verschickte kürzlich die Meldung, daß 3600 international operierende Verbrecherorganisationen Milliardenumsätze in der EU, besonders in Deutschland, machen. Schmutziges Geld wird in Luxushotels, deutschen Immobilien, Landbesitz, Beteiligungen an Unternehmen und anderen "seriösen" Geschäften gewaschen. Wenn wiederum alle Bürger überwacht werden, wieso wird man dann nicht mit diesen Verbrecherorganisationen fertig? https://twitter.com/Europarl_DE/status/392648702264758272/photo/1 Wieso kann bei der Totalüberwachung aller Bürger der EU, sich über Jahre solch ein Verbrechersumpf entwickeln? Was wollen Sie endgültig und konkret dagegen unternehmen?
Nutzen Sie auch die Kenntnisse der NSA zur Verbrecherbekämpfung, was eigentlich logisch wäre oder? Warum ist auch das wirkungslos?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hahn,

bereits der Ihre Frage einleitenden grundlegenden Feststellung, dass in Deutschland jeder Bürger überwacht wird, muss ich entschieden widersprechen. Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass ich zu den Vorwürfen in Bezug auf den Rapper Bushido bereits am 16. Juli 2103 auf abgeordnetenwatch.de geantwortet habe. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Die von Ihnen geschilderte Besorgnis über die Auswüchse der Organisierten Kriminalität ist nachvollziehbar. Die Polizeien des Bundes treten der Organisierten Kriminalität im Verbund mit den Polizeien der Länder national wie international entschieden entgegen. Spezialisierte polizeiliche Dienststellen in Bund und Ländern arbeiten tagtäglich mit hohem Ressourcenaufwand, großer Motivation und besonderer Sachkunde daran, in diesem besonders gemeinschädlichen kriminellen Umfeld so viele Täter wie möglich dingfest zu machen. Teil des Konzeptes der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist auch die Bekämpfung der Geldwäsche.

Die Geldwäschebekämpfung in Deutschland basiert im Wesentlichen auf zwei Ansätzen: Einerseits der aufsichtsrechtlichen Prävention, deren maßgebliche Regelungen im Geldwäschegesetz normiert sind, sowie andererseits der Strafverfolgung, basierend auf den einschlägigen Regelungen der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuchs.

Das Bundesministerium des Innern leistet mit dem Bundeskriminalamt national wie international einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die beim Bundeskriminalamt angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) dient als Zentralstelle für Verdachtsanzeigen aus dem Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Ihre wesentliche Aufgabe besteht darin, die Meldungen von Banken und anderen Unternehmen über verdächtige Transaktionen zu sammeln und auszuwerten. Dadurch kann die FIU neue Begehungsweisen von Straftaten aus dem Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zeitnah erkennen und analysieren. Dies versetzt sie in die Lage, gemeinsam mit der Finanzwirtschaft effektive Bekämpfungsansätze zu entwickeln und diese mit den Zentralstellen anderer Staaten austauschen.

Zu der in Ihrer Frage mehrfach angenommenen Totalüberwachung jedes Bürgers möchte ich anmerken, dass solche Maßnahmen selbstverständlich nicht von deutschen Sicherheitsbehörden durchgeführt werden. Soweit Sie sich auf die NSA beziehen, ist festzuhalten, dass die bloße technische Speicherung ausgeleiteter Telekommunikationsdaten in den USA wesentlich weitergehend zugelassen ist, als dies unserem Datenschutzverständnis entspricht. Eine anlasslose „Totalüberwachung“ ist aber auch nach US-Recht nicht zulässig und technisch auch gar nicht möglich. Zudem unterliegt die Auswertung und Nutzung der Informationen auch in den USA rechtlichen Grenzen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung seit den ersten Medienveröffentlichungen zu mutmaßlichen Überwachungsprogrammen der USA die Aufklärung des Sachverhalts betreibt. Dieser Prozess dauert weiter an.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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