Würde zum Schutz bester Agrarflächen die neue VwV Boden als mögliche gesetzliche Grundlage dienen und diese in die Stufe mit hoher Bedeutung einordnen, bzw. als Vorrangflur in die Regionalplanung?
Wie lässt sich der zunehmende Flächenfraß stoppen?
Am 1.4. trat die neue Verw.-Vorschrift „VwV Standortseignungskartierung und Bodenbilanz“ in Kraft. In der Regional- und Bauleitplanung haben selbst die besten Agrarflächen bisher lediglich eine mittlere Bedeutung mit der Begründung, dass es dafür keine gesetzliche Schutzkategorie gibt.
Gebiete für Landwirtschaft werden lediglich als Vorbehaltsgebiete eingeordnet. Hier haben andere raumbedeutsame Nutzungen bei der Abwägung ein besonderes Gewicht. Gebiete für Landwirtschaft können also „wegabgewogen“ werden. Anders bei Vorranggebieten: hier sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen. Dann handelt es sich um Ziele der Regionalplanung, also um verbindliche Vorgaben. Bauleitpläne sind diesen Zielen anzupassen. Würden die besten Agrarflächen der Vorrangflur in der Regionalplanung als Vorranggebiete festgelegt, wären sie damit Ziele der Regionalplanung und könnten damit als verbindliche Vorgaben nicht mehr „wegabgewogen“ werden.
Sehr geehrter Herr K.-M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Wohnen, Verkehr, Erneuerbare Energien und Gewerbe - von allen Seiten steigen die Ansprüche an die Flächen. Wenn wir aber Klimaschutz, Biodiversität und Ernährungssicherheit ernst nehmen, müssen wir dem deutlich entgegentreten. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, bis spätestens 2035 die Netto-Null beim Flächenverbrauch erreichen zu wollen.
Wir werden in allen Bereichen die Einsparpotenziale prüfen, die Flächeneffizienz erhöhen und Kriterien der Nachhaltigkeit in Planung und Flächengestaltung als oberste Priorität verankern. Um den Flächenfraß zu begrenzen, werden wir die Kommunen bei der Aktivierung ihrer Innenentwicklungspotenziale unterstützen und einen Aktionsplan Flächensparen erarbeiten.
Für die Landwirtschaft besonders geeignete Böden sollen nach Möglichkeit geschont werden. Um diesen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf Natur-, Arten- und Landschaftsschutz, die Flächeninanspruchnahme für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen und die Notwendigkeit der Nutzung der Böden für die Landwirtschaft gerecht zu werden, ist die an die Landwirtschaftsverwaltung gerichtete VwV Standorteignungskartierung und Bodenbilanz eine wichtige Entscheidungshilfe. Die agrarischen Belange, örtliche und weitere aktuelle Kriterien fließen in die Abwägungsprozesse bei neuen Inanspruchnahmen ein (https://lel.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Unsere+Themen/Flurbilanz). In die Verfahren eingebracht wird dies von der Landwirtschaftsverwaltung.
Ob die von Ihnen vorgeschlagene Lösung (Einstufung als Vorranggebiete für die Regionalplanung) für das grundsätzliche Eindämmen des Verbrauchs guter landwirtschaftlicher Fläche sinnvoll ist, kann ich persönlich aufgrund meiner politischen Schwerpunkte nicht ausreichend erfassen.
Ich beschäftige mich derzeit mit der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Agri- und Freiflächenphotovoltaik. Die Flächenkonkurrenz zwischen Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und Erneuerbaren Energien rückt immer wieder in den Fokus. Dabei möchte ich in der Abwägung zwischen der landwirtschaftlichen und der Klima-/Energieseite gute Böden schützen und gleichzeitig auf den übrigen Flächen den schnelleren Bau von FFPV ermöglichen. In meinen Überlegungen ist die Standorteignungskartierung eine Option hierfür. Dies wurde kürzlich auch in einem von mir organisierten Fachgespräch thematisiert. Für eine ressourcenschonende Raumpolitik und dabei für die verstärkte Berücksichtigung guter landwirtschaftlicher Böden trete ich ein.