welche Regeln gelten für eine Mutter mit Kinder; die eine Ausbildung hat, aber nicht weiter studieren kann, weil die Kita sehr teuer ist?
sehr geehrter Herr Behrens,
ich hoffe, dass es auch für Mutters einige Regeln geben wird und auch die Kita Priese sollte gesenkt werden.
Sehr geehrte/r Sandeep K.,
die Kitagebühren in Baden-Württemberg sind nicht einheitlich geregelt. In Baden-Württemberg hängt die Höhe vom Wohnort ab. Zuständig hierfür sind z. B. der Gemeinderat oder der Kirchengemeinderat.
In der Regel gibt es eine soziale Staffelung, z.B. auch für Studierende. Kriterien können das Einkommen, die Anzahl der Kinder und die täglichen Betreuungszeiten sein. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Kostenbeiträge für die Förderung ganz oder teilweise von der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Damit können alle Kinder in Baden-Württemberg eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern bekommen.
Sie sollten sich direkt an Ihre zuständige Gemeinde wenden. Es ist gut denkbar, dass Studierenden die Kita-Gebühren erlassen werden, wenn sie eingeschrieben sind und kein Einkommen haben. Und auch das Studierendenwerk wäre sicher eine gute Anlaufstelle. Viele bieten sogar eigene Kitas für Beschäftigte und Studierende an, anderenfalls aber zumindest eine Beratung. So gibt es für Studierende mit Kind beispielsweise verschiedene BAföG-Zuschüsse und Sonderregelungen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und gute Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Behrens MdL