Guten Tag Herr Behrens. Wie verhält es sich mit der Energiepauschale bei Arbeitnehmern mit: Wohnsitz in Frankreich / Arbeitgeber in DE / SV-pflichtig in DE / ESt-Pflichtig in FR (Grenzpendler)? Danke!
Hallo Herr Behrens. Anscheinend muss die Energiepauschale für Grenzpendler (Wohnort FR / Arbeitsort DE) - Arbeitgeber ansässig in DE - beantragt oder angemeldet werden. Wir konnten dazu allerdings keine weiteren Informationen finden, möglicherweise können Sie uns dazu weiterhelfen? Danke vorab & viele Grüße Daniel H.
Sehr geehrter Herr H.
die Bundesregierung hat die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen beschlossen. Nachdem zunächst Grenzgänger*innen die Pauschale nicht erhalten sollten (§113 EStG-neu (https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001765.pdf, S. 24), wurde mittlerweile vom Bundesfinanzministerium der Anspruch im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestätigt. Nach uns vorliegenden Informationen des Infobest, dem Netzwerk der Informations- und Beratungsstellen für grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein, soll der Energiebonus (Energiepausschale EEP) auch für Grenzgänger*innen gelten.
Das Bundesministerium für Finanzen teilte auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter mit, dass die EEP im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden kann. Grenzgänger erhalten die EPP im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.
Anbei finden Sie den Link zu zwei weiterführenden Artikeln:
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/die-energiepauschale-gibt-es-auch-fuer-grenzgaenger/
Als Zusatzinformation für Sie noch die Regelung in Frankreich: Hier gibt es seit Februar die prime d’inflation von 100 € pro Person. Bedingung ist, dass die Person weniger als 24.000€ netto im Jahr verdient und in Frankreich wohnhaft ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Behrens MdL