Frage von Alexander W. • 07.09.2007
Portrait von Hans Michelbach
Antwort von Hans Michelbach
CSU
• 10.09.2007

(...) So soll im Waffengesetz durch eine Öffnungsklausel für die Länder die Möglichkeit geschaffen werden, für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind und künftig mit weiteren Taten zu rechnen ist. (...) Die zuständigen Behörden werden sodann auch festlegen können, ob im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zugelassen werden, sofern eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu befürchten ist. (...)

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