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Hans Michelbach
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Frage von Georg Z. •

Frage an Hans Michelbach von Georg Z. bezüglich Gesundheit

Welche Vorteile bringt die Gesundheitsreform für die Privatversichterten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zinner,
entschuldigen Sie zunächst, dass ich aufgrund technischer Probleme erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten.

Ein weiterer ganz wichtiger Erfolg ist der Versicherungsschutz für alle. Gerade in unserer Region sind viele Menschen direkt oder indirekt von der Existenz der PKV betroffen. Infolge dessen ist es ein großer Erfolg, dass diese Menschen nach wie vor in ihrer Existensz gesichert sind.

Niemand wird mehr ohne Krankenversicherung bleiben. Gleichzeitig entsteht aber keine Zwangsversicherung. Alle Unternehmen der PKV bieten künftig einen Basistarif an, der sich am Leistungsumfang der GKV orientiert. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist bei allen Anbietern gleich. Der Inhalt orientiert sich an den Leistungen der GKV.
Der Basistarif tritt neben die bestehenden Tarife. Der Basistarif kann mit Zusatzversicherungen desselben oder eines anderen PKV-Unternehmens kombiniert werden. Ein Wechsel in einen der anderen Tarife ist möglich. Jeder PKV-Versicherte, freiwillig GKV-Versicherte und alle Nichtversicherten, die vormals in der PKV versichert waren oder systematisch der PKV zuzuordnen sind, können in den Basistarif wechseln.
Es gelten ein Kontrahierungszwang und das Verbot der Risikoprüfung; die Kosten einer unterschiedlichen Verteilung von mit Risiken behafteten Versicherten werden über einen branchenweiten Risikoausgleich berücksichtigt.
Die Alterungsrückstellung des Basistarifs wird beim Wechsel zwischen PKV-Unternehmen übertragen (Portabilität), eine Auszahlung scheidet aus. Für Versicherungsnehmer, die aus einem anderen Tarif in einen Vollversicherungstarif bei einem anderen PKV-Unternehmen, wird die vorhandene Alterungsrückstellung höchstens in der Höhe übertragen, die dem Leistungsniveau des Basistarifs entspricht.
Der Beitrag für den Basistarif wird der Höhe nach begrenzt; um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten.

Festgehalten werden kann daher:
Vorteilhaft an der Gesundheitsreform ist jedoch vor allem, dass die Private Krankenversicherung als Vollversicherung erhalten bleibt. Das spezifische Geschäftsmodell der PKV, das durch geschlechts- und altersbezogene Beiträge sowie die Bildung einer Alterungsrückstellung gekennzeichnet ist, bleibt erhalten. Durch die Portabilität der Alterungsrückstellungen und die Schaffung eines Basistarifs für alle privat Versicherten wird der Wettbewerb innerhalb der PKV und mit der GKV intensiviert.

Sollten Sie weitere Fragen haben, darf ich Sie bitten, sich an mein Kronacher Bürgebüro zwecks einer Terminabsprache zu wenden.

ich verbleibe mit freundlichen Grüßen nach Pressig
Ihr Hans Michelbach, MdB