Frage an Hans-Jürgen Thies von Felix K. bezüglich Energie
Guten Tag Herr Thies,
mich interessiert besonders, ob sie sich dafür einsetzen wollen, den Ausbau von Windrädern in Westfalen zu fördern. Sollte die CDU/CSU ihrer persönlichen Meinung nach ihre Haltung zur 10H-Regel verändern, um die Energiewende erfolgreich zu meistern?
In unserem schönen Lippetal gibt es doch noch reichlich Fläche zur Verfügung!
Sehr geehrter Herr Keßler,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. November zur 10-H-Regelung für Windkraftanlagen.
Die Frage zum jetzigen Zeitpunkt hat mich etwas verwundert, weil der Bundestag im Sommer einen 1.000-Meter-Abstand zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen im Baugesetzbuch beschlossen hat.
Die 10-H-Regelung gilt ausschließlich für Bayern, das 2014 per Landesgesetz einen Mindestabstand von zehnmal der Höhe des Windrads festgeschrieben hat.
Das Baugesetzbuch sieht in einer Länderöffnungsklausel (§ 249 Abs. 3 BauGB) vor, dass Bundesländer von dem 1.000-Meter-Abstand abweichen können, aber nur nach unten. Einen größeren Abstand können sie per Landesgesetz nicht vorschreiben. Das bringt NRW, und um dieses Bundesland geht es Ihnen bei Ihrer Betrachtung der unbebauten Weiten der Region Lippetal, in die schwierige Lage, seinen Landesentwicklungsplan zu überdenken, in dem ein 1.500-Meter-Abstand als Empfehlung steht. Diese Empfehlung ist aber eben nur das und kein Landesgesetz wie in Bayern und hätte vor Gericht keinen Bestand.
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Im Ergebnis sehe ich die neue 1.000-Meter-Regelung des BauGB als einen tragbaren Kompromiss in dem wirklich schwierigen Spagat zwischen der Notwendigkeit des Ausbaus der Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativer Energie und deren Umwelt- und Anwohnerverträglichkeit.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Thies