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Hans-Jürgen Thies
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Frage von Ralf D. •

Welche Maßnahmen planen bzw. unterstützen Sie, nach den erschreckenden Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks Correctiv zur AfD?

Ich bin in Bezug auf die aktuelle Diskussion zu einen Verbotsverfahren unsicher. Auch dazu würde mich Ihre Meinung interessieren.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

da sprechen Sie ein Thema an, das in den sechs Monaten seit dem Treffen bei Potsdam immer aktueller geworden ist. Immer mehr Abgründe tun sich auf. Inzwischen ist zutage getreten, wie verstrickt die AfD ist, aber auch wie wehrhaft unsere Demokratie. 

Nicht nur haben die Enthüllungen zigtausende Menschen auf die Straße gebracht für Demokratie, für Rechtstaatlichkeit und gegen Rechtsextremismus. Auch unsere Verfassungsorgane sind nicht wehrlos gegen Parteien, die unseren Staat von innen zerstören wollen. Das zeigt zum Beispiel der Urteilsspruch des 5. Senats des OVG Münster, der für rechtmäßig erkennt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD und deren Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland als Verdachtsfall einstuft, sie beobachtet und die Öffentlichkeit darüber unterrichtet. Das Gericht wurde auch mit der missbräuchlichen Antragsflut der AfD fertig, die darauf gerichtet war, durch Verfahrenstricks die Verhandlung über die Europawahl hinaus zu verzögern. Das Urteil des Landgerichts Halle gegen Björn Höcke wegen der Verwendung von SA-Parolen, die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen den Petr Bystron wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche, die Vorermittlungen gegen den AfD Europaabgeordneten und Spitzenkandidaten Maximilian Krah wegen Spionage - das alles zeigt den langsamen, gründlichen, aber unaufhaltsamen Weg unseres Rechtsstaates gegen seine Feinde. Am Ende könnte ein Verbot der AfD stehen, aber nur wenn die Beweise für eine Verfassungswidrigkeit der Partei vorliegen. 

Der Schutz von Parteien ist ein ganz grundlegendes Prinzip unserer Verfassung. Nach den Erfahrungen der Gleichschaltungen im Nationalsozialismus und den Anzeichen der Gleichschaltungen in der damals noch sowjetisch besetzten Zone, der späteren DDR, haben die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes den Schutz der Parteien vor staatlichen Eingriffen sehr hoch angesetzt. In Art. 21 GG haben sie aber gleichzeitig geregelt, wann eine Partei verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt, wie genau das zu verstehen ist, dass nämlich eine Partei planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen müsse. Das muss bewiesen werden.

Lassen wir den Verfassungsschutz seine Aufgabe weiter machen und die Handlungen der AfD beobachten. Wir als demokratische Parteien müssen unermüdlich die Politik der AfD stellen, ihr ruinöses Programm zur Isolierung Deutschlands, gegen die EU, gegen die NATO, das Deutschland wirtschaftlich und sicherheitspolitisch in den Abgrund führt. Letztendlich aber wird unsere Demokratie von der Bevölkerung getragen. Die Deutschen müssen zu ihrer Demokratie, zur sozialen Marktwirtschaft und zu den demokratischen Parteien stehen.

 

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