Frage an Hans-Jürgen Thies von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thies,
bezüglich Ihrer Antwort auf die Frage nach der Offenlegung der Lobbykontakte war ich eigentlich der Meinung, dass Sie als mein Abgeordneter in den Bundestag gehen möchten und nicht als ein Anwalt!?
P. L.
Lieber Herr L.,
Ihre Annahme ist völlig richtig. Wenn ich das politische Interessenvertretungsmandat von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Soest am 24.09.2017 übertragen bekommen sollte, werde ich mich voll und ganz auf dieses Mandat konzentrieren. Meine Rechtsanwaltstätigkeit werde ich in dieser Zeit nicht mehr aktiv ausüben, ohne freilich meinen Beruf, den ich immerhin seit 32 Jahren mit großer Leidenschaft ausübe, gänzlich an den Nagel zu hängen. Ich behalte deshalb meine anwaltliche Zulassung und bleibe dann auch Partner der Rechtsanwaltskanzlei, der ich seit 32 Jahren angehöre, freilich fortan ohne quotale Gewinnbeteiligung. All diese Umstände gebieten es, dass ich weiterhin anwaltlichem Berufs-Und Standesrecht unterworfen bin und deshalb ebenso wie Mediziner, Geistliche oder Steuerberater einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterworfen bin.
Beste Grüße
Hans-Jürgen. T h i e s