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Hans-Jürgen Thies
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Frage von Andreas D. •

Frage an Hans-Jürgen Thies von Andreas D. bezüglich Innere Sicherheit

Eine Frage an Sie als Jurist und Christdemokrat: Hat Angela Merkel mit der unkontrollierten Zuwanderung von Migranten, denen definitiv kein Asylstatus in unserem Land zusteht, geltendes Recht Ihrer Meinung nach geltendes Recht gebrochen und bricht es vielleicht immer noch?

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Beim Öffnen der Grenzen im Herbst 2015 sind unkontrolliert viele Flüchtlinge nach Deutschland eingereist. Dabei wurden von der Bundesregierung, nicht nur von der Bundeskanzlerin Angela Merkel allein, aus humanitären Gründen die Regelungen des Dublin-Abkommens vorübergehend außer Kraft gesetzt. Diese Entscheidung war in der damaligen Situation m.E. richtig, beruhte aber auch auf der Fehleinschätzung, dass die übrigen EU-Staaten zumindest mehrheitlich dieses Vorgehen solidarisch mittragen würden. Merkel hat inzwischen mehrfach glaubhaft versichert, dass sich eine Situation wie 2015 in Deutschland nicht mehr wiederholen darf und wird. Asylsuchende, die keinen Asylgrund glaubhaft machen können oder die zumindest einen Flüchtlingsstatus nach der UN-Flüchtlingskonvention mit temporärem Bleiberecht haben, können kein Aufenthaltsrecht beanspruchen und müssen unser Land verlassen. Ich jedenfalls werde mich gegen die Rechtsvergessenheit der letzten Jahre wehren und werde mich, wenn ich für den Kreis Soest in den Bundestag gewählt werden sollte, für die konsequente Beachtung des Art. 16a GG und der darauf fußenden Gesetze sowie der völkervertraglichen Regelungen einsetzen!
Beste Grüße
Hans-Jürgen Thies

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