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Hans-Josef Fell
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Frage von Klaus K. •

Frage an Hans-Josef Fell von Klaus K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Fell,

Mit dem Scheitern des sog. "Umweltgesetzbuches" sind die geplanten zusätzlichen Anzeigepflichten für private Funkanlagen noch nicht vom Tisch. Die Bundesregierung will nun Teile des Umweltgesetzbuches als Einzelgesetze in den Bundestag einbringen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 16. Februar 2009 den Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" vorgelegt. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs orientiert sich am sog. "Vierten Buch" ("Nichtionisierende Strahlung") des gescheiterten Umweltgesetzbuches.
Der neue Gesetzentwurf sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch auf private Funkanlagen vor (bisher sind davon nur gewerbliche Funkanlagen betroffen) und bezieht auch Anlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP ein.

Wie steht die Grüne Fraktion des Bundestages zu diesem Vorhaben?

Hier als Zitat zwei Stellungnahmen von betroffenen Funkamateuren:
Was für ein Schwachsinn, ein unnötiger bürokratischer Aufwand dann betrieben werden muss, um all die Funkamateure, CB-Funker, PMR, Freenet, LPD-Nutzer, Garagentoröffner, Funkkopfhörer, Thermometer, Wetterstationen, private WLAN-Netze usw. darin aufzunehmen. Erst recht, wenn an der Anlage aufgrund eines Defektes etwas getauscht werden muss... Haben sich das die Herren, allen voran Herr Bundesumweltminister Gabriel mal überlegt?
Helmut

Die Idiotie mit nicht-ionisierender Strahlung wird erst so richtig aktuell, wenn wir mangels Glühbirnen in ein paar Jahren unter 50-70-kHz-Energiesparlampen sitzen.
Peter

Können Sie, Herr Fell, als Fachmann die Tragweite dieses geplanten Bürokratiemonsters einschätzen und mit verantworten?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Kramer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kramer,

mit Ihrer Frage zum „Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung“ sprechen Sie ein Thema an, das einige Menschen beschäftigt. Offenbar haben die Formulierungen im Entwurf des Gesetzes zu einigen Unsicherheiten bei Bürgern, insbesondere Funkern geführt. Tatsächlich wird sich jedoch in der Praxis nichts ändern. Vorab: Ziel des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ist es, eine Grundlage für nötige Veränderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu schaffen. Die tatsächliche Umsetzung wird dann auf Verordnungsebene stattfinden. Veränderungen des BImSchG sind nötig, da diese mit den Regelungen der existierende BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) in Einklang gebracht werden soll.

In der BEMFV sind die Regelungen bereits so enthalten, wie sie künftig auch in das BImSchG übernommen werden sollen. Entsprechend werden die neuen Regelungen im BImSchG ebenfalls nur für ortsfeste Anlagen gelten. Darunter fallen nicht die ortsfest "betriebenen" Anlagen wie WLAN-Geräte. Diese fallen wie bisher unter das Geräterecht, das sich nach entsprechenden EU-Normen richtet. Es dürfen ohnehin nur Geräte in Verkehr gebracht werden, die diesen Normen entsprechen. Somit müssen weder WLAN-Geräte noch Thermometer oder Funkkopfhörer künftig gemeldet werden. Dies gilt auch für nicht ortsfeste CB-Funkgeräte, diese fallen ebenfalls unter das Geräterecht. Anders sieht es allerdings aus, wenn an den Geräten herumgebastelt wird.

Auch für Funker gilt: nur ortsfeste Anlagen müssen angezeigt werden, wie dies auch bisher der Fall war. Ortsfeste Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt müssen künftig – wie auch bisher – nur angezeigt werden, wenn sie an einem Ort errichtet werden, an dem bereits Funkanlagen existieren und diese zusammen eine Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreichen oder überschreiten. Die zuletzt errichtete Anlage muss dann angezeigt werden.

Zu dem befürchteten bürokratischen Aufwand wird es nicht kommen, da es beim bisherigen Anzeigeweg bleiben wird. Bisher mussten Funkanlagen bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Dort soll jetzt eine elektronische Datenbank eingerichtet werden. Die Daten werden dann elektronisch direkt an die für den Immissionsschutz zuständigen Behörden weitergegeben. Also auch hier ändert sich in der Praxis nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Josef Fell MdB