Frage an Hans-Josef Fell von Josef F. bezüglich Verkehr
Danke, sie antworten schnell, find ich gut. Nur leider nicht auf den eigentlichen Kern der Frage. Der Begriff Vollkosten ist was die Kritik an Atomkraft betrifft meistens nie streng im Sinne der Betriebswirtschaftslehre verwendet worden. (Ich hatte das so übernommen)
Eigentlich müsste man: Externe Kosten von denen die Unternehmen aufgrund staatlicher Vorgaben, Beschlüsse, Erlasse ec. befreit wurden; sagen. Am Beispiel Atomkraft wären das die Kosten für die Atommüllentsorgung/lagerung, für die ja bekanntermaßen die Steuerzahler aufkommen müssen.
Ein Beispiel für Externen Kosten bei 3-flügler-Windkraftanlagen im Binnenland wäre:
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darf der Schattenwurf von Windenergieanlagen bis zu 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus wirken. Bei Einwirkung auf ein Betriebsgelände (Felder einer Gärtnerei , Gewächshäuser ec.) gibt es keine Grenze. Das Arbeiten im Bereich des pereodischen Schattenwurfs ist aber Angestellten nicht dauerhaft zu zumuten. Es bleibt keine andere Wahl, als die arbeitsintensive händische Entfernung des Unkrauts, die In Biobetrieben nunmal im Frühjahr/Sommer anfällt, zeitlich zu verlagern, was Mehrkosten mit sich bringt, weil ja logischerweise die Arbeit in küzerer Zeit von mehr Personen geleistet werden muß.
Das war nur ein Beispiel, welche Externe Kosten fallen ihnen diesbezüglich noch ein?
Die von den Grünen forcierte Energiepolitik nimmt teilweise die selben assoziale Auswüchse an wie schon die Atom- und Kohle-politik hatte. Es fehlt eine Verknüpfung von EEG und ein Anspruch auf Teilentschädigung wie es bei Planfeststellungen (Flughäfen ec.) üblich ist.
Gab es bereit Anträge auf Bundesebene wie z.B. http://www.strom-magazin.de/strommarkt/anwohner-sollen-beim-netzausbau-entschaedigt-werden_29622.html ?
Die Grüne Bundestagsfraktion gibt für diverse Studien Franktionsgelder aus.
Finden sie nicht für eine Vergleichsstudie aller EEG-Anlagen Typen bezüglich Externer Kosten wäre es an der Zeit?