Frage an Hans-Josef Fell von Matthias M. W. bezüglich Innere Sicherheit
Atomaustieg 2022 - aktuelle Sicherheit
Sehr geehrter Herr Fell,
das kerntechnische Regelwerk im Umfang der "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke", stammt aus Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre.
Diese nun über 30 Jahre alten "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke" dienen aktuell immer noch als kerntechnische Referenzmaßstäbe für Sicherheitsüberprüfungen nach § 19 a des Atomgesetzes (AtG).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat deshalb in 2003 ein Programm zur Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks gestartet. Die Revision D des neuen kerntechnischen Regelwerks ist abgeschlossen und im Internet unter regelwerk.grs.de abrufbar.
Es wurde jedoch, wie auch seine Vorgänger, die Revisionen A bis C, nie in Kraft gesetzt,
Wäre es daher nicht sachlich angemessen und in Respekt zum Atomgesetz, die "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke" z.B. alle zwei Jahre offiziell in der jeweils aktuellen Revision amtlich zu veröffentlichen und verbindlich im Rahmen des geltenden Atomrechts bei der laufenden Beurteilung von kerntechnischen Anlagen anzuwenden?
Die zentrale Frage ist, warum wird die jeweils aktuelle Revision der neuen "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke", welche ja druckreif vorliegt, nicht offiziell in Kraft gesetzt, so dass sich Betreiber und Kontrollinstanzen immer noch auf das längst veralterte Regelwerk berufen bzw. prüfen können?
Die Folgen von Tschernobyl sind mir als Initiator der privaten Hilfsaktion www.kinderhilfe-ukraine.de und durch viele Reisen in die Ukraine immer wieder gegenwärtig. Aber auch die zeitnahen, tragischen Ereignisse in Fukushima offenbaren immer mehr technische Unzulänglichkeiten und Fehler bei der Planung und dem Betrieb derartiger Anlagen.
Wann werden die neuen "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke" in ihrer Anwendung für alle Beteiligten verbindlich?
Um Ihre geschätzte Antwort wird gebeten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias M. Werner