Frage an Hans-Josef Fell von Erik P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fell
auf abgeordnetenwatch.de werden Sie als einer der Grünen Abgeordneten gelistet, die sich bei der Abstimmung über Sperren für Kinderpornographische Internetseiten enthalten haben.
Ich war ursprünglich davon ausgegangen, dass dieses Thema sehr polarisierend wirkt und möchte Ihnen deshalb zweierlei Fragen stellen:
1. Was hat Sie dazu bewegt, sich Ihrer Stimme zu enthalten? Da Sie ja an der Abstimmung teilgenommen haben, gehe ich davon aus, dass Sie sich eine Meinung zu diesem Gesetzesentwurf gebildet haben und diese Entscheidung bewusst getroffen haben.
2. Ein ähnliches Verhalten scheint bei den Grünen weiter verbreitet zu sein als bei den anderen Parteien. Ihre Partei hat einen sehr geringen Anteil an Abgeordneten, die nicht an der Abstimmung teilgenommen haben, aber einen vergleichsweise großen Anteil an Abgeordneten, die sich Enthalten haben. Kennen sie eine Erklärung für dieses Verhalten?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Poehler,
bereits im Vorfeld der Abstimmung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, hat die Diskussion über einen geeigneten Weg für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Kinderpornographie hohen Wellen geschlagen. Es ist nahe liegend, dass Diskussionen in einem solchen Themenfeld kontrovers laufen. Denn wir bewegen uns hier in einem enormen Spannungsverhältnis zwischen Freiheits- und Schutzrechten.
Auch ich, der ich mich bei der Abstimmung zum Gesetzesentwurf enthalten habe, will selbstverständlich keinen Abbau des Rechtsstaats oder die Aufweichung von Grundrechten. Deshalb konnte und wollte ich dem Gesetz nicht zustimmen. Auf der anderen Seite steht der erforderliche Einsatz für den Kinderschutz. Kindern gebührt in ganz besonderer Weise der Anspruch auf Schutz und Unversehrtheit. Dies wird nicht zuletzt daran deutlich, dass mittlerweile fast die Hälfte der Opfer von Kinderpornographie unter fünf Jahre alt ist.
Der Anspruch auf eine zweifelsfrei rechtsstaatliche, verhältnismäßige und effektive Bekämpfung dieses Delikts im Internet -- als ein Beitrag zu einem umfassenden Kinderschutz - sollte daher nicht aufgegeben werden. Dem wollte ich durch meine Enthaltung bei der Abstimmung Ausdruck verleihen.
Ich hoffe auf Respekt für diese Entscheidung, die von mir nicht leichtfertig getroffen worden ist. Nicht jeder hat sich wohl der Entscheidung stellen wollen -- so erkläre ich es mir zumindest, dass von der FDP-Fraktion 7 und von der Fraktion DIE LINKE sogar 17 Abgeordnete gar nicht zur Abstimmung erschienen sind
Freundliche Gruesse
Hans-Josef Fell MdB