Frage an Hans-Josef Bracht von Wolfgang B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Bracht,
es ist für mich doch schon interessant zu sehen, wie die CDU mit dem Thema (ich sag`s mal im Klartext): "Lügner und Betrüger zu Guttenberg" umgeht. Gelten da etwa andere rechtliche und moralische Maßstäbe als z. B. bei Herrn Bamberger, nur weil es nicht um Landes- sondern um Bundespolitik geht? Ist Recht und Moral nach Gutdünken teilbar? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Im "Fall Bamberger" haben Sie mich (wird Ihnen vielleicht egal sein) mit Ihrer Auffassung voll auf Ihrer Seite. Schade, dass die CDU aus parteipolitischen Gründen, die ich verstehen aber nicht akzeptieren kann, es (bisher) nicht geschafft hat, Herrn zu Guttenberg den meines Erachtens unausweichlichen Rücktritt nahezulegen. Der kommt nach meiner Meinung sowieso -früher oder später.
Freundlicher Gruß
Wolfgang Breitbarth
Sehr geehrter Herr Breitbarth,
haben Sie besten Dank für Ihre Zuschrift vom 24. Februar 2010.
Natürlich kann ich Ihre Verärgerung in Sachen zu Guttenberg gut verstehen. Auch ich bin nicht sonderlich glücklich über diese Angelegenheit.
Auf wesentliche Unterschiede zwischen Heinz-Georg Bamberger und Karl Theodor zu Guttenberg möchte ich aber doch hinweisen: Im Gegensatz zu Herrn Bamberger hat Herr zu Guttenberg keine Pflichtverletzung in seinem Ministeramt zu verantworten. Bamberger steht zu Recht in der Kritik, weil er als Justizminister gehandelt und dabei ganz konkret gegen geltendes Recht verstoßen hat. Dieser Verstoß ist also unmittelbar seinem Ministeramt zuzurechnen. Hinzu kommt, dass er diesen Rechtsbruch - nach allem, was wir wissen - auch noch ganz bewusst in Kauf genommen hat. Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht, also die beiden höchsten deutsche Gerichte, haben ihm ausdrücklich einen Verfassungsbruch bescheinigt. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil außerdem zu dem Schluss, dass es Rechtsfehler bei der Auswahlentscheidung gab und dass Bamberger bekannt sein "musste", "dass er die Ernennung noch nicht vornehmen durfte".
Bei Herrn zu Guttenberg verhält es sich anders. Auch er wird zu Recht kritisiert. Sein Handeln bzw. sein Versäumnis hat aber mit seinem Amt als Verteidigungsminister nun rein gar nichts zu tun. Er hat als Privatmann vor Jahren Fehler bei der Erstellung seiner Doktorarbeit gemacht, diese zugegeben, sich dafür entschuldigt und mit der Bitte um Aberkennung seines Doktortitels auch eine persönlich bittere Konsequenz gezogen.
Auf ein Eingeständnis des Fehlverhaltens, auf eine Entschuldigung oder gar auf persönliche Konsequenzen warten wir bei Herrn Bamberger hingegen bis heute vergeblich. Im Gegenteil: Bamberger und sein Chef Kurt Beck leugnen die höchstrichterlich bescheinigten Rechtsverstöße mit einer Penetranz, die schlichtweg unerträglich ist, und beschimpfen sogar noch den Kläger, der einen langen Instanzenweg gehen musste, um dann gegen die Landesregierung doch noch zu seinem Recht zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hans-Josef Bracht