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Hans-Josef Bracht
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Frage von Peter K. C. •

Frage an Hans-Josef Bracht von Peter K. C. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bracht,

das Thema "Reccourcenverbrauch" haben sie leider nicht korrekt beantwortet. Es sollte bekannt sein, daß etliche Verbandsgemeinden, wegen der dringenden Wertschöpfung, den "wiederkehrenden Beitrag für Schmutzwasser" eingeführt haben. Hier wird, ganz im Gegensatz zu ihrer Darstellung, nicht nach dem Verursacherprinzip verfahren, sondern es wird nach einer Verwaltungsformel der Einzelne belastet.
Das von ihnen angeführte Kommunalabgabengesetz ist bei den Gerichten (wer viel verbraucht, zahlt viel) noch nicht angekommen, wenigstens nicht beim Verwaltungsgericht in Koblenz.
Ich empfehle, auch in diesem Bereich "das Ohr am Volke zu haben". Ihre Einstellung kann dieses leider nicht bestätigen.

Meine Frage ist: sind sie sicher, daß das Verursacherprinzip von den Gerichten angewandt werden muß?

MfG P.K.Carlsson

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Carlsson,

auch "wiederkehrende Beiträge" dürfen nicht völlig unabhängig vom Verbrauch, auch wenn er sich nicht auf ein Individuum sondern auf eine Nutzergemeinschaft und/oder einen Zeitraum bezieht,erhoben werden.

Ich gehe davon aus, dass sich unsere Gerichte, auch das Verwaltungsgericht Koblenz, an die Gesetze halten. Wenn Sie etwas anderes unterstellen, müssen Sie Ihr Recht wahrnehmen und die Entscheidung durch die nächst höhere Instanz überprüfen lassen.

Die Gesetze lassen einmalige oder wiederkehrende Beiträge zu. Die Entscheidung, welcher Beitrag im Einzelfall erhoben wird, treffen orts- und bürgernah die Stadt- und Gemeinde-bzw. Verbandsgemeinderäte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Josef Bracht MdL