Frage an Hans-Josef Bracht von Nils G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Bracht,
seit fast 20 Jahren wird die Reaktivierung der Bahnstrecke Langenlonsheim – Flughafen Hahn im Schienenpersonennahverkehr angekündigt. Immer wieder wird das Vorhaben seither verschoben. Ein schienengebundener Nahverkehr ist eine Bereicherung für die Region und eine Aufwertung für die Orte entlang der Strecke.
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es:
„Die Reaktivierung von Schienenstrecken ist ein wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzeptes Rheinland-Pfalz-Takt 2015. Bei der Reaktivierung der Hunsrückbahn von Langenlonsheim zum Flughafen Hahn werden wir die Verbesserung der regionalen Erschließungsfunktion prüfen. Die derzeitige Umsetzung wird fortgesetzt. […]Um die Option zur Reaktivierung von Strecken auch in Zukunft zu erhalten, gilt der Grundsatz: „Trassensicherung vor Entwidmung“.
Trotzdem gibt es derzeit keine verlässliche Aussage darüber, wann der erste Zug zum Flughafen fährt. Stattdessen wurde ein unnötiges Planfeststellungsverfahren für die Gesamtstrecke eingeleitet. Da die Strecke aber unter Bestandsschutz steht, hätte es ausgereicht, ein solches Verfahren nur für die neuen zweigleisigen Abschnitte zu eröffnen. Man hat den Eindruck, die Landesregierung bemüht sich, möglichst viele Klagen und Einsprüche zu dem Vorhaben zu provozieren. Werden über ein Planfeststellungsverfahren die Hürden für eine Reaktivierung so hoch gesetzt, dass das Projekt unwirtschaftlich wird, kann die Politik das Ganze schließlich gesichtswahrend beerdigen.
Wie stehen Sie zu dem Planfeststellungsverfahren der Bahn zum Hahn? Welche Schwierigkeiten sehen Sie und wie können diese gelöst werden? Und vor allem: Kann das Planfeststellungsverfahren zu einem Ausstieg aus dem Projekt führen? Wann und wohin fährt der erste planmäßige Zug im Hunsrück? Gilt im Falle eines Ausstieges oder einer Teilrealisierung weiterhin der Grundsatz „Trassensicherung vor Entwidmung“? Gilt dieser Grundsatz auch für die Strecke "hinter dem Hahn" nach Hermeskeil?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Antwort:
Die Landesregierung hat mit dem Wachstum des Flughafens Hahn schon seit Ende der 90er Jahre die Reaktivierung der Strecke Langenlonsheim-Hahn angekündigt. Keine dieser Ankündigungen wurde gehalten. Inzwischen ist das Projekt auch in der Veranschlagung von Mitteln im Landeshaushalt von der Landesregierung und den Koalitionsparteien stark zurückgestuft worden. 2013 waren noch 0,9 Mio € veranschlagt worden. Für 2014 und 2015 sind es nur noch jeweils 110.000 Euro. Die Verpflichtungsermächtigung sieht erst ab 2016, das heißt praktisch nach der nächsten Landtagswahl wieder höhere Mittel von jährlich 0,5 Mio € vor. Das heißt ganz klar, in dieser Legislaturperiode wird es kaum zu ersten Investitionen kommen. Ich hatte im August 2013 ein einer Kleinen Anfrage nach den Vorhaben der Landesregierung bei der Hunsrück-Bahn gefragt. Danach rechnet die Landesregierung bis Ende 2014 mit den angestrebten Planfeststellungsbeschlüssen. Danach muss es zunächst Verhandlungen mit der DB AG und den Schienenzweckverbänden über die Finanzierung geben. Diese werden vor allem von Seiten der DB AG sehr schwierig sein. Ob es bis zur Landtagswahl 2016 zu einem Abschluss solcher Verhandlungen kommt, ist offen. Notwendig sind Mittel des Bundes und Eigenmittel der DB AG. Das Planfeststellungsverfahren muss keineswegs zum Ende des Projektes führen. Aber die Hindernisse der Finanzierung bei Bahn und Bund sind recht hoch. Deshalb ist es heute unmöglich zu sagen, wann der erste Zug fahren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Josef Bracht MdL