Antwort von Hans Joachim Stockschläger
FDP
• 21.09.2009

(...) Die Vergütung von Vorständen einer Aktiengesellschaft hat angemessen zu deren Leistung zu sein. Die Vergütungen müssen sich wieder stärker am dauerhaften Erfolg eines Unternehmens orientieren. Die Vorstände eines Unternehmens sind aber nicht nur am Erfolg, sondern auch am Misserfolg des Unternehmens zu beteiligen. (...)

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