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Hans Joachim Schabedoth
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Frage von Alexander S. •

Frage an Hans Joachim Schabedoth von Alexander S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Schabedoth,

wie begründen Sie, beziehungsweise die Regierung, dass ich die EEG Umlage bezahlen muss, obwohl ich Strom aus 100 % erneuerbaren Energien beziehe?

Wieso werde ich nicht EEG Umlage befreit, wenn ich bei meinem Stromanbieter 100 % Ökostrom beziehe?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Schöler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schöler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur EEG-Umlage.

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Das funktioniert so: Wer eine Solaranlage oder ein Windrad betreibt, speist den Strom in das Netz ein und erhält dafür eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) festgelegte Vergütung.

Die Netzbetreiber verkaufen den grünen Strom an der Strombörse. Da die dort erzielten Preise weit unter den festen Vergütungssätzen liegen, wird der Differenzbetrag durch die EEG-Umlage auf die anderen Stromverbraucher umgelegt.

Alternativ kann der produzierte Strom direkt vermarktet werden. Über das Marktprämienmodell wird der Unterschied des an der Börse erzielten Preises und der Einspeisevergütung durch eine Marktprämie ausgeglichen. Um einen Wechsel möglichst vieler EEG-Anlagen in die Direktvermarktung anzureizen wird zusätzlich eine Managementprämie gezahlt.

Da die Preise, die die Erneuerbaren an der Börse erzielen, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird der Differenzbetrag ausgeglichen. In anderen Worten, die Auszahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber übersteigen die Einnahmen aus dem Verkauf der Strommengen teilweise um ein Vielfaches. Dieser Differenzbetrag wird durch die EEG - Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG - Umlage bezahlen. Die Höhe der EEG - Umlage wird nach § 37 Abs. 2 EEG durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und beträgt für das Kalenderjahr 2014 6,240 ct/kWh.

Die EEG - Umlage muss jedoch nicht von allen Stromverbrauchern in der gleichen Höhe bezahlt werden. § 41 EEG enthält eine Sonderregelung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes (sog. ´privilegierte Unternehmen´). Diese Unternehmen können auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA eine Ermäßigung der EEG - Umlage auf 10% bzw. 1% erhalten, wenn ihr Strombezug 1 Gigawattstunde bzw. 10 Gigawattstunden pro Jahr übersteigt. Bei einem Strombezug von über 100 Gigawattstunden pro Jahr ist eine Ermäßigung auf 0,05 ct/kWh möglich.

Es ist bisheriger politischer Wille, dass die Ausnahmetatbestände nach § 41 EEG nur für Unternehmen gelten. Als "normaler" Stromverbraucher haben Sie deshalb keine Möglichkeit von der EEG-Umlage befreit zu werden auch wenn Sie selbst Bezieher von Ökostrom sind.

Weltweit gilt das EEG als erfolgreichstes Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien. Insbesondere zur Einführung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hat sich das Gesetz bewährt. Dafür sollten alle Verbraucher gleichermaßen bezahlen. Das EEG wird in diesem Jahr 14 Jahre alt und der Anteil der Erneuerbaren Energien hat sich in Deutschland erheblich erhöht. Perspektivisch werden Anpassungen der Einspeisevergütungen an die Marktentwicklung notwendig sein, wobei auch die Systemkosten berücksichtigt werden müssen.

Im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 zwischen CDU, CSU und SPD ist eine Überarbeitung des EEG bis Ostern 2014 vorgesehen auch mit dem Ziel zu einer Kostensenkung bzw. -eindämmung der EEG-Umlage zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Hans-Joachim Schabedoth, MdB