(...) vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Heimkehrerentschädigung für Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet. Gerne bin ich Ihnen im Antragsverfahren behilflich. (...)
(...) Insofern ist es schon eigenartig, dass Bundestagsabgeordnete der Oppositionsparteien, die ein weiteres Einkommen aus beruflicher Tätigkeit bzw. aufgrund eines Parteiamtes erhalten, bei der Frage der Anpassung der Abgeordnetenbezüge als Moralapostel aufspielen. Dem Handbuch des Deutschen Bundestages können Sie entnehmen, welche Abgeordneten Nebeneinkünfte in den betreffenden festgelegten Kategorien haben. (...)
(...) Die beabsichtigte Anpassung als logische Folge der Grundentscheidung für B6/R6 als Orientierungsgröße wird damit nicht realisiert. Ich sehe hiermit die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht empfohlenen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an vergleichbare Berufstätigkeiten in Frage gestellt. (...)
(...) Der Vertrag von Lissabon schafft zudem erstmals die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens, dadurch wird die direkte Demokratie in der EU gestärkt. Einen Bürgerentscheid sieht der Vertrag nicht vor, eine solche Form der direkten Form der Demokratie ist innerhalb der EU nicht konsensfähig. (...)
(...) Die Frage, ob die Heimkehrernetschädigung vererbbar ist, wird im Gesetzestext nicht wörtlich beantwortet. Im Gesetz wird als Antragsberechtigter der „Heimkehrer“ genannt. (...)
(...) Im Gegensatz zu der nach dem Solidarprinzip organisierten Gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt eine Private Krankenversicherung rein wirtschaftliche Interessen. Dazu gehört auch, dass jeder in einer PKV Versicherte nach dem Individualprinzip in Abhängigkeit von dem persönlichen Krankheitsrisiko Kassenbeiträge zu entrichten hat. Elemente des Solidarprinzips der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie die Mitversicherung von Kindern oder die Umverteilung von Behandlungskosten zu Gunsten von Versicherten mit einem höheren Gesundheitsrisiko entfallen bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV). (...)