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Hans-Joachim Hacker
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Frage von Hans-Jörg H. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von Hans-Jörg H. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Hacker,

ich finde es richtig gut wie Sie sich für uns "Ostdeutsche" beim Heimkehrerentschädigungsgesetz einsetzen. Sie nannten bei der Beantwortung einer Frage, wo denn der entsprechende Antrag zu stellen sei, das Bundesberwaltungsamt. Dort habe ich soeben angerufen und erfahren, dass der Antrag schon jetzt bereits formlos gestellt werden kann.

Da mein Vater bis 1950 in Kriegsgefangenschaft war hat er einen Entschädigungsanspruch. Leider ist er 1992 verstorben. Frage: Hat meine Mutter Anspruch auf diesen Anspruch? Ich frage deshalb, weil im Gesetz über die Heimkehrerstiftung im § 2 zum Personenkreis unter dem Punkt 2 steht: "Von der Stiftung werden gefördert.... hinterbliebene Ehegatten verstorbener ehemaliger Kriegsgefangener, sofern sie keine neue Ehe eingegangen sind." Meine Mutter war nur mit meinem Vater verheiratet. Können Sie mir/uns etwas zum anspruchsberechtigten Personenkreis mitteilen?

Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe.
Freundlichst Herr Hanke aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hanke,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de vom 12.03.2008.

Es ist richtig, dass das Bundesverwaltungsamt bereits jetzt, ohne dass das Heimkehrerentschädigungsgesetz in Kraft getreten ist, Anträge entgegennimmt.

Die Frage, ob die Heimkehrernetschädigung vererbbar ist, wird im Gesetzestext nicht wörtlich beantwortet. Im Gesetz wird als Antragsberechtigter der „Heimkehrer“ genannt.

Allerdings enthält die Begründung des Gesetzes hierzu eine konkrete Aussage: In der Erläuterung zu Paragraph 2 des Heimkehrerentschädigungsgesetz wird u.a. ausgeführt: „….die Leistung wird ausschließlich an das Einzelschicksal des tatsächlich Betroffenen geknüpft und ist deshalb nicht vererbbar….“

Daraus ergibt sich die Antwort auf ihre Frage, die leider nicht anders beantworten kann. Zum aktuellen Stand der beabsichtigten Vorziehung des Inkrafttretens des Heimkehrerentschädigungsgesetzes gebe ich Ihnen meinen Brief vom gestrigen Tage zur Kenntnis, den ich den zahlreichen Petenten, die mich angeschrieben haben, überreiche.

Mit freundlichen Grüßen
Hans- Joachim Hacker